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Gestaltungsplan für Kobiboden genehmigt

06.03.2020
Der Gestaltungsplan für den Kobiboden wurde nach dem Erlass durch den Bezirksrat nun auch vom Regierungsrat genehmigt. Der Kobiboden ist eine der letzten freien Flächen in der Gewerbe- und Industriezone und daher für die weitere wirtschaftliche Entwicklung Einsiedelns bedeutsam. Verschiedene Firmen warten darauf, auf dem Kobiboden ihre Ausbaupläne realisieren zu können. Der Weg dazu ist nun frei und Baugesuche können eingereicht werden.
 
Gebiet mit viel Spielraum in der Gestaltung
Für die Überbauung des Kobibodens erarbeiteten die Gesuchsteller einen Gestaltungsplan, der nun am 11. Februar 2020 durch den Regierungsrat genehmigt wurde. „Für die weitere Entwicklung des Einsiedler Gewerbes stellt dies ein wichtiger Meilenstein dar“, äussert sich Bezirksstatthalter Hanspeter Egli erfreut. „Es darf damit gerechnet werden, dass viele neue Arbeitsplätze auf dem Areal angesiedelt werden können.“
Gestaltungspläne sind immer dann angezeigt, wenn gegenüber der Normalbauweise eine bessere Nutzung und Gestaltung des Gebietes sowie ein Mehrwert für die Öffentlichkeit generiert werden kann. Die öffentlichen Interessen müssen dabei jedoch stets geschützt werden. Für das Gebiet Kobiboden, bereits jetzt durch stark unterschiedliche Baukörper geprägt, weisen die Vorgaben der Sonderbauvorschriften grosse gestalterische Spielräume auf, die von den Gewerbetreibenden ihren Bedürfnissen entsprechend genutzt werden können. Den erhöhten Anforderung zum Schutz vor Hochwasser durch den Steig- und den Rotenbach konnte nach einer Überarbeitung des Gestaltungsplanes ebenfalls entsprochen werden.
 
Aufteilung der Baufelder gemäss Projektwünschen
Die Aufteilung der Baufelder wurde anhand der bestehenden Grenzen der Grundstücke und entsprechend den Projekten der Grundstücksbesitzer und Baurechtnehmer geplant. Durch das Planungsareal zieht ein öffentliches Fuss- und Radwegnetz, ein kleiner Begegnungsplatz zur Erholung wird ebenfalls realisiert. Offengelegt wird auch ein Stück des eingedolten Steigbaches. Dabei wird der heute vorgeschriebene Raum von insgesamt elf Metern für das Fliessgewässer ausgeschieden und naturnah mit einheimischen Pflanzen gestaltet. Damit eine künftige Bebauung des Areals nicht erschwert wird, wird der Bach leicht verlegt.
 
Eine Anpassung des Nutzungskonzeptes zu den äusseren Grenzen hin erübrigt sich, weil das ganze Areal von gewerblich genutzten Parzellen umgeben ist. Die weiter im Nordwesten gelegenen Wohnungen und die Reithalle werden durch einen langen, zusammenhängenden Baukörper vor Immissionen der Gewerbezone geschützt.
 
Erschliessung des Kobibodens
Künftig sollen die bestehenden Teilstücke der Kobibodenstrasse miteinander verbunden werden, so dass eine durchgängige Strasse zwischen der Zürich- und der Schnabelsbergstrasse entsteht. Sämtliche Baufelder werden direkt ab der Kobibodenstrasse oder durch ein östlich abzweigendes Strassenstück erschlossen.
 
Einsiedeln, 25.02. 2020
Bezirkskanzlei Einsiedeln
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