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Ersatzwahl vom 9. Februar 2020 für ein Mitglied des Bezirksrats

05.11.2019
Ankündigung Ersatzwahl Bezirksrat gemäss § 19 Wahl- und Abstimmungsgesetz des Kantons Schwyz vom 15. Oktober 1970

Ersatzwahl vom 9. Februar 2020 für ein Mitglied des Bezirksrats

In Beachtung von § 40 Abs. 1 des Gesetzes über die Organisation der Gemeinden und Bezirke (SRSZ 152.100, GOG) findet infolge des Todes von Bezirksrat Gerhard Villiger am Sonntag, 9. Februar 2020, eine Ersatzwahl für ein Mitglied des Bezirksrats (Amtsdauer bis 30. Juni 2022) statt.

Termine
  • Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen: Mittwoch, 11. Dezember 2019, 9.00 Uhr
  • Eine allfällige Ersatz-Nachwahl würde am Sonntag, 22. März 2020 stattfinden. Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen sowie Rückzüge von Kandidaturen für den 2. Wahlgang: Mittwoch, 12. Februar 2020, 9.00 Uhr
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