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Mitteilung aus dem Bezirksrat vom 28. August 2019

09.09.2019
Anbringen von Wahl- und Abstimmungsplakaten an Kandelabern neu möglich
Der Bezirksrat beschliesst eine Änderung bei der bestehenden Regelung über das Anbringen der Wahl- und Abstimmungsplakaten auf öffentlichem Grund. An lediglich fünf Standorten im Bezirk Einsiedeln war es bisher erlaubt, vor Wahlen und Abstimmungen Plakate anzubringen. Diese Möglichkeit bestand zudem nur für Parteien, die im Bezirks- oder Kantonsrat vertreten sind. Die restriktive Regelung wurde bereits mehrfach kritisiert.  Im Juni 2019 stellte die Grünliberale Partei ein Wiedererwägungsgesuch zum Bezirksratsbeschluss vom 14. März 2018. Hauptargument war, dass die Plakatierung ein einfaches, wirksames und kostengünstiges Mittel sei, um bei Wahlen und Abstimmungen auf Anliegen aufmerksam zu machen und daher nicht einzelnen Parteien vorbehalten sein dürfe.
Für die bevorstehenden National- und Ständeratswahlen wurden 26 Listen eingereicht. Da gemäss Bundesverfassung die politischen Rechte nicht unnötig eingeschränkt werden dürfen, konnte mit den bisherigen fünf Standorten keine Rechtsgleichheit geschaffen werden. Neu stehen allen Parteien und Interessengruppen die Kandelaber der Beleuchtung, die auf öffentlichem Grund stehen, zum Platzieren von politischer Werbung zur Verfügung. Zum Schutz des Ortsbildes bleibt in einem Teil der Dorfkernzone das Plakatieren untersagt. Das Anbringen der Plakate muss mit einem Formular der Abteilung Infrastruktur angemeldet werden und ist frühestens fünf Wochen vor der Wahl oder Abstimmung erlaubt. Der bisherige Standort für Wahl- und Abstimmungsplakate auf dem Hauptplatz wird aufgrund des steileren Geländes und aus ästhetischen Gründen aufgehoben.
 

Anpassung Sold Feuerwehr Einsiedeln
Bei den Angehörigen der Feuerwehr wurde der Sold seit zwölf Jahren nicht mehr angepasst, ein Teuerungsausgleich ist bei der Besoldung der Feuerwehr nicht vorgesehen. Die Entschädigung erfolgt jeweils pauschal für die Funktion sowie für die Tätigkeiten pro Anlass oder pro Stunde.
In den letzten Jahren sind die Anforderungen an die Angehörigen der Feuerwehr laufend gestiegen. Insbesondere bei den Offizieren und beim Kommando ist die Verantwortung hoch. Eine angepasste Besoldung ist daher gerechtfertigt und ermöglicht es auch in Zukunft, fähige Mitglieder für die Führungsebene zu rekrutieren. Die Erhöhung des Einsatzsoldes von 30 Franken auf 40 Franken ist angemessen, da auch keine weiteren Entschädigungen für Nachteinsätze, Feiertage oder Risiko ausbezahlt werden. Mit der gleichzeitig vorgenommenen Verbesserung der Alarmierung der Angehörigen der Feuerwehr wird sich der finanzielle Aufwand insgesamt nur minimal erhöhen. Die Anpassungen werden deshalb vom Bezirksrat als angemessen betrachtet und gutgeheissen.
 
 
Verschiedenes
Der Bezirksrat
  • nimmt Kenntnis von der Wahl von Dominik Süss als neuem Mitglied der Energiekommission
  • beschliesst, das Projekt „Hiesigi choched Hiesigs“ mit den ersuchten 10‘000 Franken aus dem Kurtaxenfonds zu unterstützen. Der Betrag ist für das Jahr 2020 zu budgetieren.
 
 
Erteilte / zugestellte Bewilligungen
  • Andreas Müller, 8841 Gross, Anbau Einfamilienhaus sowie Neugestaltung Umgebung
  • Beda Immobilien GmbH, Nauernstrasse 1, 8847 Egg: Renovation mit Teilaufstockung und Lukarnen Haus Waldstatt, Bahnhofplatz 4, Einsiedeln: Projektänderung; Balkonvergrösserung
  • Peter Bossert, Chalchtarenstrasse 80, Wädenswil: Anbau Aussentreppe und neuer Sitzplatz, Birchli 6, Einsiedeln
  • Bezirk Einsiedeln, Ressort Infrastruktur, Hauptstrasse 78, Einsiedeln: Parkierungsanlage mit 29 bewirtschafteten Parkfeldern für Personenwagen und Veloständer sowie Erstellung einer Rampe und 1 Parkplatz für Menschen mit Handicap, Meierenstrasse, Egg
  • Physio Care Center de Leur AG, Werner-Kälin-Strasse 11, Einsiedeln: Stele
 
 
Im Meldeverfahren bewilligt
  • EKZ Eltop, Flachtalstrasse 5, 8444 Henggart, Photovoltaikanlage auf Dach des Gebäudes, Steigstrasse 27, Einsiedeln
  • Kälin Elektrotechnik, Werner-Kälin-Strasse 38, Einsiedeln: Photovoltaikanlage (Indach), Katzenstrickstrasse 6, Einsieden
 

Einsiedeln, 4. September 2019
Bezirkskanzlei Einsiedeln
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Bezirksverwaltung Einsiedeln
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055 418 41 20
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