öffentliche Auflage Gestaltungsplan Steinel-Areal / Einsprachefrist bis 11. April 2019
21.03.2019
Bezirk Einsiedeln / Gestaltungsplan Gestützt auf § 30 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) und Art. 6 ff. des Baureglementes des Bezirkes Einsiedeln vom 23. April 2014 wird folgender Gestaltungsplan vom 22. März bis 11. April 2019 öffentlich aufgelegt:
Die Gestaltungsplanunterlagen liegen 20 Tage im Rathaus, Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie, zur Einsicht auf. Wer durch den Gestaltungsplan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Bezirksrat Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 22. März bis und mit 11. April 2019.
Einsiedeln, 22. März 2019 Planen Bauen Umwelt Energie