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​Grundbuch - Öffentliche Auflage Änderung/Aufhebung Wegverzeichnis Willerzell

15.06.2018
Der Bezirk Einsiedeln hat das Verzeichnis der öffentlichen Wege mit privater Unterhaltspflicht des Viertels Willerzell überarbeitet. Die überarbeitete und bereinigte Fassung wurde vom 22. November 2013 bis 22. Dezember 2013 während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Über die Auflage wurde in den Amtsblätter Nr. 47 vom 22. November 2013 und Nr. 48 vom 29. November 2013 informiert. Gestützt auf die dagegen erhobenen Einsprachen wurden in den Jahren 2014/2015/2016/2017 verschiedene Präzisierungen und Änderungen vorgenommen.
 
Zum einen wurde der Weg Nr. 3, soweit dieser über das Grundstück GB Nr. 1954 führte, aus dem Wegrodelverzeichnis gelöscht, da er im oberen Teil auf der Parzelle GB Nr. 1954 durch die Geissweidlistrasse bedeutungslos geworden ist. Ferner wurde auch der Weg Nr. 6, soweit dieser über die Grundstücke GB 1938 und 2169 führte, aus dem Wegrodelverzeichnis Willerzell gelöscht, da der Weg durch die sich in unmittelbarer Nähe befindende Fuchsbergstrasse überflüssig und bedeutungslos geworden ist. Sodann wurde der Weg Nr. 12 auf den Parzellen GB Nr. 2131 und 2132 von der Gruebweidstrasse in Summerig umbenannt. Des Weiteren wurde der Wegverlauf des Weges Nr. 12 entsprechend dem Wanderweg dahingehend angepasst, als dass der Weg neu ausschliesslich über das Grundstück GB Nr. 1904 geführt wird; das Grundstück GB Nr. 2836 wurde aus dem Wegrodelverzeichnis Willerzell gelöscht. Und schliesslich wurde der Weg Nr. 9, soweit dieser über die Grundstücke GB Nr. 4826 und 4822 führt, aus dem Wegrodelverzeichnis Willerzell gelöscht, da der Weg Nr. 9 auf diesem Teilstück mit dem Weg Nr. 10 identisch war und diesem mithin keine selbständige Bedeutung zukam.
 
Diese Änderung werde hiermit öffentlich aufgelegt. Gestützt auf § 5 der Verordnung über die öffentlichen Wege privater Unterhaltspflicht vom 26. Februar 1958 findet ab dem 15. Juni 2018 das Auflagenverfahren für die Änderung statt. Das bereinigte Wegverzeichnis (Wegrodel) und die dazugehörigen Pläne liegen während 30 Tagen auf der Bezirksverwaltung Einsiedeln während der üblichen Schalteröffnungszeiten auf.
 
Innerhalb der Auflagefrist kann beim Bezirkstat Einsiedeln Einsprache gegen die vorgenommenen Änderungen des Wegrodels für das Viertel Willerzell erhoben werden, Einsprachen sind nur zu den Änderungen gegenüber der letzten Auflage möglich. Bei Rechtsverlust sind Sie aufgefordert, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Einsprachen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Bezirksrat Einsiedeln zu richten,
 
Bezirk Einsiedeln, 15. Juni 2018
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