Bauherrschaft: Corin Füchslin, Birchlimatt 6, 8840 Einsiedeln; Projekt: Füchslin Architektur GmbH, Schwanenstrasse 38, 8840 Einsiedeln; Grundeigentümer: Corin und Peter Füchslin, Birchlimatt 6, 8840 Einsiedeln. Bauobjekt: Aufstockung Einfamilienhaus mit Walmdach und Einliegerwohnung (Erdgeschoss) inklusiv Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlage sowie energetische Fassadensanierung (Erdgeschoss) und Anbau Garage mit Vorplatzerweiterung und Neubau Pavillon mit Sitzplatz (Projektänderung: Gartengestaltung), Birchlimatt 6, Einsiedeln, GB 2770, Koordinaten 2 700 849/1 220 779 (ohne Baugespann).
Die Baugespanne sind erstellt. Die Gesuchunterlagen liegen auf dem Bauamt Einsiedeln zur Einsicht auf. Während der Auflagefrist kann beim Bezirksrat mit schriftlicher Eingabe gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 38 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451). Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) beim zuständigen Vermittler der Gemeinde oder beim Einzelrichter schriftlich geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PGB).
Einsprachefrist: 25. Mai bis und mit 14. Juni 2018.