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Baugesuche / Einsprachefrist bis 14. Juni 2018

25.05.2018
Innerhalb Bauzone
  • Bauherrschaft: Bezirk Einsiedeln, Ressort Liegenschaften Sport und Freizeit, Hauptstrasse 78, 8840 Einsiedeln; Projekt: Kälin Haustechnik GmbH, Kobiboden 63, 8840 Einsiedeln; Grundeigentümer: Bezirk Einsiedeln, Hauptstrasse 78, 8840 Einsiedeln. Bauobjekt: zwei Probebohrungen für Grundwasserwärmenutzung, Trachslauerstrasse, Forenmoos, Trachslau, GB 6266, Koordinaten 2 697 666/1 217 197 (ohne Baugespann).
  • Bauherrschaft: Corin Füchslin, Birchlimatt 6, 8840 Einsiedeln; Projekt: Füchslin Architektur GmbH, Schwanenstrasse 38, 8840 Einsiedeln; Grundeigentümer: Corin und Peter Füchslin, Birchlimatt 6, 8840 Einsiedeln. Bauobjekt: Aufstockung Einfamilienhaus mit Walmdach und Einliegerwohnung (Erdgeschoss) inklusiv Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlage sowie energetische Fassadensanierung (Erdgeschoss) und Anbau Garage mit Vorplatzerweiterung und Neubau Pavillon mit Sitzplatz (Projektänderung: Gartengestaltung), Birchlimatt 6, Einsiedeln, GB 2770, Koordinaten 2 700 849/1 220 779 (ohne Baugespann).


​Die Baugespanne sind erstellt. Die Gesuchunterlagen liegen auf dem Bauamt Einsiedeln zur Einsicht auf. Während der Auflagefrist kann beim Bezirksrat mit schriftlicher Eingabe gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 38 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451). Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) beim zuständigen Vermittler der Gemeinde oder beim Einzelrichter schriftlich geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PGB).



Einsprachefrist: 25. Mai bis und mit 14. Juni 2018.
Icon (50 KB)
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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