Die Baugespanne sind erstellt. Die Gesuchsunterlagen liegen auf dem Bauamt Einsiedeln zur Einsicht auf.
Privatrechtliche Einsprachen sind gemäss den Vorgaben der Zivilprozessordnung (ZPO, SR 272) schriftlich beim zuständigen Vermittler der Gemeinde oder beim Einzelrichter, öffentlich-rechtliche Einsprachen mit schriftlicher Eingabe (gemäss § 80 PBG, SRSZ 400.100; §§38 ff VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451) beim Bezirksrat Einsiedeln einzureichen.
Die Einsprachefrist dauert bis zum 1. Februar 2018