Gestützt auf Art. 20 der eidgenössischen Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) und § 51 Abs. 2 der Vollzugsverordnung zur Kantonalen Verordnung zum Umweltschutzgesetz (VVzUSG) können der Umweltverträglichkeitsbericht zusammen mit dem Entscheid über die Unweltverträglichkeitsprüfung sowie die weiteren Unterlagen vom 18. August bis 18. September 2017 beim Ressort Planen, Bauen, Umwelt, Energie, Rathaus, zu den üblichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.