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Auflage Teilzonenplanänderung / Einsprachefrist 16. Januar 2017

16.12.2016
In Anwendung von § 25 Abs. 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) werden folgende Unterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
 
  • Plan Bauzonenumlegung, GB Nr. 4333, 1:1000
  • Plan Teilnutzungsplan Neumattstrasse, Gross, 1:1000
  • Erläuterungsbericht nach Art.47 RPV vom 12. Dezember 2016
  • Orientierende Beilage: Kantonaler Vorpüfungsbericht vom 26. August 2016.
 
Die Unterlagen können während der üblichen Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie, eingesehen werden.

Der Entwurf wird den interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern in Sprechstunden durch die Abteilungsleitung Planung und Gewässer näher erläutert. Sprechstunden finden am 9. Januar 2017, von 07.45 bis 17.00 Uhr, und 11. Januar 2017, von 07.45 bis 17.00 Uhr, im Rathaus, 2. Stock, Bezirksverwaltung Einsiedeln, Hauptstrasse 78, 8840 Einsiedeln statt. Aus organisatorischen Gründen ist eine telefonische Voranmeldung erwünscht (Telefon 055 418 41 73).

Zur Einsprache ist gemäss § 25 Abs. 3 PBG jedermann berechtigt. Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Bezirksrat zu richten. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 16. Dezember 2016 bis und mit 16. Januar 2017.
 
Einsiedeln, 16. Dezember 2016                                            
Der Bezirksrat
Icon (34 KB)
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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