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Neue Etzelwerkkonzession

Nach 80 Jahren ist die Konzession der SBB für die Nutzung des Wassers der Sihl im Jahr 2017 abgelaufen. Die bisherige Konzession wurde bis Ende 2022 verlängert, weil das umfangreiche und komplexe Verfahren der Neukonzessionierung mehr Zeit benötigte. Auf dieser Seite informieren wir über den aktuellen Stand der Verhandlungen, die Umweltaspekte, das Verfahren und wichtige Einzelfragen. 

Genehmigung der Etzelwerk-Konzession

26.05.2023

Der Regierungsrat die von den Stimmberechtigten der Bezirke Einsiedeln und Höfe am 27. November 2022 gutgeheissene Etzelwerk-Konzession am 25. April 2023 genehmigt. Gleichzeitig wurde der SBB die Pumpkonzession für die Nutzung von Zürichseewasser gemäss Konzessionsvertrag erteilt. Noch ausstehend sind die Konzessionserteilungen durch die Kantone Zug und Zürich.

(BK) Der Regierungsrat hat die Genehmigung der Etzelwerk-Konzession im Sinne der Erwägungen genehmigt. In seinen Erwägungen nahm er Bezug auf Vorbringen der Umweltschutzorganisationen und stimmte der verlangten begrifflichen Anpassung in Ziff. 9.4.3 lit. c des Konzessionsvertrages zu. Demnach genügt im Rahmen der Berichterstattung der SBB als Konzessionärin die Darlegung eines «ökologischen Mehrwerts» der vereinbarten Abflusserhöhung in die Sihl, und ist kein «erheblicher» nachzuweisen. Der Bezirksrat kann dieser Anpassung in der Etzelwerk-Konzession zustimmen, weil die Auslegung letztlich offen ist, im diskutierten Punkt wenig praktikabel erscheint und mit der Anpassung inhaltlich keine für den Bezirk relevanten Änderungen verbunden sind.

​Bezirk Einsiedeln / Verlängerung der Übergangskonzession «Etzelwerk»

22.12.2022

Am 27. November 2022 wurde die «Etzelwerk»-Konzession inklusive Zusatzverträgen von den Stimmberechtigten des Bezirks Einsiedeln angenommen. Damit nach der Annahme — infolge Ablaufs der bis 31. Dezember 2022 befristeten Übergangskonzesson — ab 1. Januar 2023 kein rechts- bzw. konzessionsloser Zustand entsteht, stellte die SBB gegenüber den Konzessionsgebern rechtzeitig den Antrag um eine provisorische Weiterbetriebsbewilligung für das «Etzelwerk»-Kraftwerk. 
  

Beschluss des Bezirksrates: 

  • Die am 28. Februar 2016 von den Stimmberechtigten des Bezirks Einsiedeln erteilte Übergangskonzession auf der Basis der bestehenden «Etzelwerk»-Konzession und der dazugehörenden Zusatzverträge an die Schweizerischen Bundesbahnen SBB wird verlängert. 

  • Die Verlängerung dauert längstens bis zum Eintritt der Rechtskraft der von den übrigen Konzedenten zu fassenden Beschlüsse. 

  • Die Verfahrenskosten werden den Gesamtkosten des Konzessionsverfahrens belastet.

  • Gegen diese vorsorgliche Massnahme kann innert zehn Tagen beim Bezirksrat Einsprache erhoben werden mit der Androhung, dass es im Säumnisfall mit dem Entscheid sein Bewenden hat. Einer Einsprache kommt keine aufschiebende Wirkung zu. 


Einsiedeln, 20. Dezember 2022
Der Bezirksrat 

Einsiedler Anzeiger vom 4. November 2022

18.11.2022

Einsiedler Anzeiger vom 21. Oktober 2022

21.10.2022

Einsiedler Anzeiger vom 20. September 2022

20.09.2022

Einsiedler Anzeiger vom 1. Juli 2022

01.07.2022

Einsiedler Anzeiger vom 10. Juni 2022

10.06.2022

Präsentation öffentliche Informationsveranstaltung vom 8. Juni 2022

08.06.2022

Einsiedler Anzeiger vom 31. Mai 2022

31.05.2022

Öffentliche Informationsveranstaltung vom 8. Juni 2022 zur neuen Etzelwerk-Konzession mit Zusatzverträgen

20.05.2022

Volksabstimmung vom 27. November 2022 

Mittwoch, 8. Juni 2022, 19.30 Uhr (Türöffnung 19.00 Uhr)
Kultur- und Kongresszentrum Zwei Raben, Einsiedeln


Referenten: 
  • Sandro Patierno, Regierungsrat SZ 
  • Bezirksammann Franz Pirker, Bezirk Einsiedeln Bezirksstatthalter 
  • Diego Föllmi, Bezirk Höfe 

Themen: 
  • Konzession und Konzessionsverfahren 
  • Wichtigste Inhalte der Konzession für den Bezirk Einsiedeln 
  • Bedeutung der Konzession für den Bezirk Höfe 

Im Anschluss besteht die Gelegenheit für Fragen. Zudem stehen an Infoständen Fachpersonen zur Verfügung zu den Themen 
  • Infrastruktur, Mückengrenze, Hochwasserschutz, Dotierkraftwerk 
  • Vorzugsenergie 
  • Konzessionsverfahren, finanzielle Abgaben und Gebühren
  • SBB, Sanierung Etzelwerk und Willerzeller Viadukt 

Im Begleitprogramm findet sich eine unkommentierte, kolorierte Bildschau «Sihltal früher und Bau des Etzelwerks». 

Einsiedler Anzeiger vom 29. Dezember 2021

29.12.2021

Einsiedler Anzeiger vom 26. November 2021

26.11.2021

Verabschiedung der vier Zusatzverträge zur Etzelwerk-Konzession

23.07.2021

Anlässlich seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien hat sich der Bezirksrat schwergewichtig mit Tourismus (EYZ) und der Verabschiedung der vier Zusatzverträge mit den SBB im Zusammenhang mit der Etzelwerk-Konzession befasst. Letztere stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Gesamtkonzession durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.

(BK) Ein erster Zusatzvertrag befasst sich mit der Revitalisierung der Minster. Die SBB als Konzessionärin werden sich im Umfang von maximal 16 Mio. Franken oder zwei Dritteln der Baukosten an dieser beteiligen. Der Rest wird durch Beiträge des Bundes und des Kantons sowie die Bezirke Einsiedeln und Schwyz (im Umfang je ihres Hoheitsanteils) gedeckt.

Erhöhung der Gratisenergie
Die Etzelwerk-Konzession beinhaltet in finanzieller Hinsicht nur die Verteilung der Gebühren unter den Kantonen Schwyz, Zug und Zürich. Ein zweiter Zusatzvertrag hat darum die innerkantonale Verteilung der Abgeltungen zum Gegenstand (Konzessions- und Pumpgebühren, Wasserzinse und Gratisenergie sowie eine Verwaltungsentschädigung im Zusammenhang mit den Vertragsverhandlungen und Abklärungen zu Gunsten der Bezirke Einsiedeln und Höfe). Vorgesehen sind zwar um ca. 30% reduzierte Wasserzinse, indessen ca. 80% mehr Gratisenergie für den Bezirk Einsiedeln.

Energie zum Selbstkostenpreis
Ein dritter Zusatzvertrag mit den SBB regelt das Energiebezugsrecht der Konzedenten (Kantone Schwyz, Zug, Zürich sowie Bezirke Einsiedeln und Höfe). Diese haben Anrecht auf Gratisenergie (1% der Jahresproduktion) sowie auf Bezug von Energie zum Selbstkostenpreis (15% der Jahresproduktion). Der Vertrag befasst sich unter anderem sowohl mit einer physischen wie mit einer finanziellen Abgeltung der Gratisenergie und der Option zum Bezug von Energie zum Selbstkostenpreis via EW Höfe.

Mehr «Mückengeld», Kompromiss bei Trockenheit
In einem vierten Zusatzvertrag verpflichten sich die SBB als Konzessionärin zum Halten der minimalen Staukote 887.34 m ü.M. vom 1. Juni bis 31. Oktober (sog. «Mückengrenze»). Für den Fall, dass der Seepegel unter diese Staukote sinkt schulden die SBB dem Bezirk Einsiedeln eine tägliche Busse, die gegenüber heute massiv erhöht wird. Die Etzelwerkkommission hielt an der «Mückengrenze» fest – zum einen aus historisch-emotionalen Gründen, zum anderen aus Gründen des Landschaftsbildes. Den SBB wird für das Risiko von Trockenperioden (künftig wohl durchschnittlich alle acht Jahre) neu ein Toleranzband von lediglich 5 cm während jeweils maximal sieben Tagen zugestanden, während der Bezirk diesfalls handkehrum 80% der Energiekosten für das Kompensationspumpen übernimmt.
Auf die Etzelwerk-Konzession und diese Zusatzverträge wird im Hinblick auf die Volksabstimmung 2022 näher einzugehen sein. Der Bezirksrat dankt der Etzelwerk-Kommission für das als ausgewogen betrachtete Verhandlungsergebnis.

SBB reicht Konzessionsgesuch für das Wasserkraftwerk Etzelwerk ein

16.06.2021

Die SBB übergab heute ihr Gesuch für die Nutzung des Wassers der Sihl zur Bahnstromproduktion den Konzessionsgebern. Damit startet das offizielle Konzessionsverfahren, welches voraussichtlich bis Anfang 2023 abgeschlossen sein wird. Die Züge in der Grossregion Zürich könnten dann weitere achtzig Jahre lang mit nachhaltigem Bahnstrom versorgt werden.

Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur neuen Konzession für das Etzelwerk ist erreicht: Die SBB reichte heute ihr Gesuch für den Betrieb des Wasserkraftwerks Etzelwerk in Altendorf über weitere 80 Jahre bei den Konzessionsgebern ein (Kantone Schwyz, Zürich, Zug, Bezirke Einsiedeln und Höfe). Zuvor waren während mehr als sieben Jahren umfangreiche Abklärungen und intensive Verhandlungen geführt worden. Ende 2019 einigten sich die Konzessionsgeber und die SBB über die wichtigsten Punkte. Nun ist auch der Umweltverträglichkeitsbericht fertiggestellt.

Umweltverträglichkeit des Etzelwerks sicherstellen
Aus Sicht der SBB enthält das Konzessionsdossier eine ausgewogene Mischung an Nutzungsrechten und Gegenleistungen – dies im Interesse der Öffentlichkeit und Umwelt. «Die Konzessionsgeber erhalten über die nächsten Jahrzehnte zuverlässig Einnahmen und die SBB kann wirtschaftlich nachhaltigen Bahnstrom produzieren», erläutert Simon Ryser, SBB Gesamtprojektleiter Konzessionserneuerung Etzelwerk. Wesentlicher Bestandteil des Konzessionsdossiers ist der Umweltverträglichkeitsbericht. Darin hält die SBB fest, wie sie bei der Modernisierung des Werks und beim Betrieb über die kommenden Jahrzehnte die geltenden Umweltschutzbestimmungen umsetzen will. Als Kompensation des Eingriffs in die Natur werden verschiedene ökologische Massnahmen vorgeschlagen. Beim Sihlhölzli in Zürich ist ein Fischaufstieg geplant, in der Region Sihlsee wird es ökologische Aufwertungen geben, die Sihl bei Sihlwald wird revitalisiert. Übersicht über alle geplanten ökologischen Massnahmen:
www.sbb.ch/neuesetzelwerk

Mehr Restwasser in der Sihl
Gemäss aktuellen Gewässerschutzbestimmungen muss die SBB künftig mehr Restwasser in die Sihl abgeben. Mit der im Bericht vorgeschlagenen Variante sind es jährlich rund 16 Millionen Kubikmeter mehr als bisher. Damit ist eine ökologische Verbesserung der Lebensräume auf der gesamten Länge der Sihl von der Staumauer bis zur Mündung in der Limmat möglich. Das Paket an ökologischen Massnahmen und die Restwasservariante hat die SBB zusammen mit dem WWF, AquaViva und ProNatura erarbeitet. Es fliesst als gemeinsamer Antrag ins Konzessionsgesuch ein.

Regeneration Breitried fällt weg
Die Revision des Wasserrechtsgesetzes des Bundes von 2020 hat dazu geführt, dass insgesamt weniger ökologische Massnahmen notwendig sind als ursprünglich geplant. So fällt beispielsweise die Regeneration des Breitrieds in der Region Ybrig weg. Auch die Revitalisierung der Minster ist nicht mehr Bestandteil der ökologischen Massnahmen zur Etzelwerkkonzession. Sie wird jedoch unabhängig vom Konzessionsverfahren weiterverfolgt, gemäss Gewässerschutzgesetz. Insgesamt investiert die SBB rund 24 Millionen Franken in die ökologischen Massnahmen.

Koordiniertes Konzessionsverfahren in drei Kantonen und zwei Bezirken
Die Konzessionsgeber haben das Konzessionsdossier der SBB heute in Einsiedeln entgegengenommen und starten das formelle Konzessionsverfahren. Das Dossier liegt ab dem 9. Juli 2021 für 30 Tage öffentlich auf. «Das Verfahren zur Vergabe der Konzession ist komplex und aufgrund der kantonalen Gesetzgebungen unterschiedlich. Es muss koordiniert durchgeführt werden, denn am Ende kommt die neue Konzession nur zustande, wenn sie bei allen Konzessionsgebern gleich lautet», erklärt der Schwyzer Regierungsrat Sandro Patierno, Verhandlungsführer seitens Konzessionsgeber. In den drei Kantonen entscheidet der Regierungsrat über die Vergabe der Konzession; im Kanton Schwyz zusätzlich noch die Stimmbevölkerung der Bezirke Einsiedeln und Höfe. Kommt es zu keinen grossen Verzögerungen im Verfahren, finden die Volksabstimmungen bereits Ende 2022 statt. Die offizielle Vergabe der Konzession an die SBB könnte dementsprechend Anfang 2023 erfolgen, sofern alle Entscheide im Verfahren positiv ausfallen. Allfällige Rechtsverfahren können zu Verzögerungen führen. Übersicht über die Schritte bis zur Konzession für das Etzelwerk:
www.sz.ch/etzelwerk

Umweltfreundliche Bahnstromproduktion im Wasserkraftwerk Etzelwerk
Das Etzelwerk deckt rund 10 Prozent des jährlichen Bahnstrombedarfs mit nachhaltig produzierter Energie ab. Die Erneuerung der Konzession und die Modernisierung des Werks sind wichtige Faktoren zur Umsetzung der Energiestrategie der SBB, denn die Bahn will ab 2025 mit 100 Prozent erneuerbarer Energie fahren (heute: rund 90 Prozent). www.sbb.ch/neuesetzelwerk

Bild zur Medienkonferenz zum Download:
www.sbb.ch/mediacorner

Für Fragen zum Inhalt des Konzessionsdossiers
SBB
Medienstelle SBB
051 220 41 11
'prt&esn6s@x/sbc8b.k5chl

Für Fragen zum Konzessionsverfahren
Kanton Schwyz
Regierungsrat Sandro Patierno
Vorsteher Umweltdepartement
041 819 21 00
erreichbar am 16. Juni 2021 von 14 Uhr bis 15 Uhr

Die Schritte bis zur neuen Konzession

16.06.2021

Konzessionserneuerung Etzelwerk: Die häufigsten Fragen (Stand: 16. Juni 2021)

16.06.2021

Konzessionserneuerung Etzelwerk: Zwischenstand der Verhandlungen per 6. Februar 2020

06.02.2020

Das Pumpspeicherkraftwerk Etzelwerk am Sihlsee ist ein wichtiger Träger der Schweizer Bahnstromversorgung, besonders für die Grossregion Zürich bis nach Einsiedeln. Als Inhaberin des Etzelwerkes benötigt die SBB für die Nutzung des Wassers der Sihl eine Bewilligung (Konzession). Konzessionsgeber sind die Anrainer der Sihl, also die Kantone Schwyz, Zürich und Zug sowie die Bezirke Einsiedeln und Höfe. Die erste Konzession ist am 12. Mai 2017 abgelaufen. Bis Ende 2022 gilt deshalb eine Übergangskonzession.

Ein stimmiges Gesamtpaket, das über sechs Jahre verhandelt wurde
Um eine neue Konzession zu erhalten, muss die SBB ein Gesuch einreichen. Ein Teil dieses Gesuchs wird verhandelt (Verhandlungsteil), der andere (per Gesetz) verfügt (Verfügungsteil). Die Verhandlungen für die Konzession dauerten mehr als sechs Jahre. Geregelt wird in diesem Teil, welche Nutzungsrechte die SBB mit der neuen Konzession erhält und welche Gegenleistungen sie dafür erbringen muss. Dieses Gesamtpaket berücksichtigt die öffentlichen Interessen, bringt den Konzessionsgebern über die nächsten Jahrzehnte zuverlässig Einnahmen und ermöglicht der SBB, ihren Bahnstrom wirtschaftlich zu produzieren. Die wichtigsten Inhalte dieses Pakets sind im Etzelwerk Newsletter Nr. 6 zusammengefasst. Der Verfügungsteil ist zu einem grossen Teil im Umweltverträglichkeitsbericht der SBB abgebildet. Daran arbeitet die SBB momentan noch. 

Volksabstimmungen in Bezirken Einsiedeln und Höfe folgen am Schluss
Sobald die SBB das Konzessionsgesuch bei den zuständigen Behörden einreicht, startet das formelle Konzessionsverfahren. Es umfasst unter anderem die Prüfung des Umweltverträglichkeitsberichts, die öffentliche Auflage des Konzessionsgesuchs, mögliche Einspracheverfahren, Regierungsratsentscheide in den drei Kantonen sowie Bezirksratsentscheide in Einsiedeln und Höfe. Zum Schluss stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der beiden Schwyzer Bezirke über die neue Konzession ab.

Zusätzlich zur Konzessionserneuerung plant die SBB, in enger Zusammenarbeit mit den Konzessionsgebern, die schrittweise Erneuerung des 80-jährigen Etzelwerks bei gleichbleibender Kapazität (134 Megawatt)      
       

Neukonzessionierung Etzelwerk: Willerzellerviadukt ist sanierungsfähig

31.03.2018

Die initialen Instandsetzungskosten belaufen sich je nach Variante auf 21 bis 24.5 Mio. Franken.
(UD/i) Als Teil der neuen Konzession für das Wasserkraftwerk Etzelwerk, welche die Kantone Schwyz, Zürich und Zug sowie die Bezirke Einsiedeln und Höfe mit der SBB verhandeln, steht auch die Zukunft des Willerzeller Viadukts zur Debatte. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hatte Mitte 2017 eine Fachgruppe – bestehend aus Vertretern der Konzedenten, der SBB und unabhängigen Experten – eingesetzt, um die Machbarkeit und Kosten einer Sanierung des rund 80-jährigen Viadukts zu klären. Nun liegen zwei Expertengutachten vor: eines zur Umnutzung des Willerzeller Viadukts als Langsamverkehrsverbindung über den Sihlsee sowie eines zur Sanierungsfähigkeit des Willerzeller Viadukts für den motorisierten Verkehr. Beide Gutachten kommen zum Schluss: Der Willerzeller Viadukt ist sanierungsfähig, wodurch er für weitere 80 Jahre genutzt werden kann. Dies entspricht der Dauer der neuen Konzession. 

Langsamverkehrsverbindung für Fussgänger, Fahrradfahrer, Mofas und E-Bikes
Die Machbarkeitsstudie der dsp Ingenieure & Planer AG zeigt, dass der Willerzeller Viadukt als Langsamverkehrsverbindung für Fussgänger und Velofahrer genutzt werden könnte. Voraussetzung dafür sind verschiedene Sanierungsarbeiten, u. a. die Instandsetzung der oberen Bereiche der Stahljoche sowie der Ersatz des Überbaus. Die initialen Instandsetzungskosten belaufen sich gemäss der Einschätzung von dsp auf rund CHF 24.5 Mio. Hinzu kommen, auf die Nutzungsdauer von 80 Jahren verteilt, Instandhaltungskosten von rund CHF 27 Mio.

Sanierung des Viadukts für den motorisierten Verkehr
Die beauftragten Experten Prof. Thomas Vogel und dipl. Ing. Pascal Klein prüften und berechneten Sanierungsvarianten für die weitere Nutzung des Viadukts für den motorisierten Verkehr. Für die Sanierung mit bestehender Fahrbahnbreite (4.5 Meter) schätzen sie die Kosten für die initiale Instandsetzung auf rund CHF 21 Mio. Die Gesamtkosten über 80 Jahre (initiale Instandsetzung plus Instandhaltungskosten und Rückbaukosten bei Konzessionsende) liegen bei rund CHF 42 Mio.  

Weiter kamen Vogel und Klein in ihrem Gutachten zum Schluss, dass mit dem bestehenden Tragwerk eine maximale Verbreiterung von 0.9 Meter auf total 5.4 Meter möglich wäre. 

Für die Sanierung inklusive Verbreiterung rechnen die Experten mit initialen Instandsetzungskosten von rund CHF 22.5 Mio. Die Gesamtkosten über 80 Jahre (initiale Instandsetzung plus Instandhaltungskosten und Rückbaukosten bei Konzessionsende) liegen bei rund CHF 45.5 Mio. 
    

Etzelwerkkommission

Die Etzelwerkkommission ist eine ständige beratende Fachkommission des Bezirksrats. Sie wird mindestens bis zur Neukonzessionierung des Etzelwerks (voraussichtlich im Jahre 2022) bestehen. Die Neukonzessionierung des Etzelwerks ist ein sehr umfangreiches Projekt, an welchem neben der voraussichtlichen Konzessionärin SBB die fünf Konzessionsgeber beteiligt sind, nämlich die Kantone Schwyz, Zürich und Zug sowie die Bezirke Einsiedeln und Höfe. Im Kanton Schwyz erteilen die Bezirke die Konzession zur Nutzung der Fliessgewässer. Dieses Recht wird von den Stimmberechtigten ausgeübt. 

Die Kommission hat den Auftrag, die Geschäfte im Zusammenhang mit der Neukonzessionierung des Etzelwerks vorzubereiten und dem Bezirksrat Antrag zu stellen. Einzelne Mitglieder der Etzelwerkkommission haben zudem Einsitz in verschiedenen Fachgremien, welche im Hinblick auf die Neukonzessionierung geschaffen wurden.
  

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