08.07.2022
Gemäss aktueller Rechtslage gilt für den Gewässerabstand beim Sihlsee ein Abstand von 20 m. In Zukunft soll dieser grundsätzlich bei 15 m zu liegen kommen. Dazu wird nach Bundesvorgaben ein fixer Gewässerraum ausgeschieden.08.07.2022
Gestützt auf § 25 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) nimmt der07.07.2022