31.10.2024
Der Bahnhof Einsiedeln soll zu einem attraktiven und zeitgemässen Zentrum werden und die verkehrliche Situation sowie die Aufenthaltsqualität vor Ort verbessert werden. Zu diesem Zweck hat der Bezirk Einsiedeln mit dem Kanton Schwyz, der Südostbahn und der Post eine Entwicklungsstudie für dieses Gebiet erstellen lassen. Bevor das Vorhaben konkretisiert werden kann, ist zuerst eine Anpassung der baulichen Vorgaben notwendig. Die Bevölkerung konnte sich dazu bereits im Juni letzten Jahres einbringen. Nun liegt die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung nach kantonaler Vorprüfung bis Anfang Dezember 2024 öffentlich auf.
Mit der Anpassung der Nutzungsplanung kann der Bezirk sicherstellen, dass das Bahnhofgebiet im Sinne eines Zentrums für die Bevölkerung von Einsiedeln entwickelt und aufgewertet wird. So wurde eine Spezialzone «Wohn- und Gewerbezone Bahnhof» mit Gestaltungsplanpflicht definiert. Für diese Zone gilt, dass in den Erdgeschossen beim Bahnhofplatz publikumsorientierte Angebote entstehen müssen, das heisst Verkaufsgeschäfte, Gastronomiebetriebe oder Gewerbe mit Laufkundschaft. Insgesamt sind dreissig Prozent der Fläche, die in dieser Zone gebaut wird, für Gewerbenutzungen vorgesehen. Innerhalb der neuen Wohn- und Gewerbezone Bahnhof kann max. 70% Wohnraum entstehen und sich mässig störendes Gewerbe ansiedeln. Analog den Anforderungen für das Gewerbe in der Dorfkernzone kann die Anzahl der Parkplätze auf 50% des Normalbedarfs reduziert werden.
Im Weiteren wurde eine neue Verkehrszone festgelegt, welche die gesamte verkehrliche Erschliessung des Bahnhofgebiets umfasst. Der Erschliessungsplan wurde so angepasst, dass die angestrebte Verkehrsoptimierung mit einem Bushof und neuer Verkehrsführung inklusive eines Kreisels, sowie gestalterischen Aufwertungen rund um den Bahnhofplatz im Detail geplant werden können.
Die Entwicklungsstudie Bahnhofsareal aus dem Jahre 2021 gilt als wegleitend für die Erarbeitung des Gestaltungsplans. Neu umfasst die Gestaltungsplanpflicht die bereits erwähnte publikumsorientierte Nutzung der Erdgeschossflächen, die Pflicht zur Aufwertung des Wänibachs und die zwingende Erarbeitung eines Mobilitätskonzepts. Gleichzeitig wurde der Perimeter der Gestaltungsplanpflicht leicht reduziert. Die Reduktion umfasst den Bereich der Gleise und der Gaswerkstrasse 6 und 4.
Öffentliche Auflage bis Anfang Dezember 2024
Die angepasste kommunale Nutzungsplanung liegt vom 31. Oktober bis am 2. Dezember 2024 öffentlich auf. Die Unterlagen können auf www.einsiedeln.ch unter «Laufende Projekte» und während der Schalteröffnungszeiten bei der Bezirksverwaltung eingesehen werden. Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich mit einem Antrag und einer Begründung an den Bezirksrat zu richten. Sofern keine Einsprachen eingehen, ist geplant, dass die Bevölkerung an der Urnenabstimmung vom 18. Mai 2025 über die Nutzungsplanung abstimmt. Danach muss sie vom Kanton Schwyz genehmigt und vom Bezirksrat in Kraft gesetzt werden.
Die Teilrevision der Nutzungsplanung des Bahnhofs Einsiedeln stellt einen wichtigen Meilenstein dar. Denn sobald die kommunale Nutzungsplanung rechtskräftig ist, können die Planungsbeteiligten für ihre baulichen Vorhaben beim Bahnhof einen gemeinsamen Gestaltungsplan erarbeiten. Der Bezirk Einsiedeln wird mit dem Bauprojekt für die Umgestaltung des Bahnhofplatzes starten, für das eine ihre Baulichen weitere Sachvorlage notwendig wird.
28.06.2024
In Einsiedeln ist eine Neugestaltung des Bahnhofgebiets geplant. Damit sollen die verkehrliche Situation sowie die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Für dieses Projekt ist eine Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung erforderlich. Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zur angepassten Nutzungsplanung wurden 25 Anträge eingereicht, darunter der Vorschlag zur Einführung einer Mehrwertabgabepflicht bei Um- und Aufzonungen. Der Bezirksrat unterstützt diesen Antrag.22.06.2023
Gestützt auf § 25 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) nimmt der Bezirksrat im Rahmen des Informations- und Mitwirkungsverfahrens Einwendungen und Vorschläge zu seinen Planungen entgegen. Es kann/können deshalb vom 23. Juni bis 11. August 2023 während der üblichen Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie, eingesehen werden: Schriftliche Meinungsäusserungen zu den Entwürfen sind bis spätestens 11. August 2023 an den Bezirksrat Einsiedeln zu richten.13.06.2023
Das Bahnhofsgebiet in Einsiedeln soll aufgewertet werden. Im Vordergrund stehen eine Verbesserung der Bebauung, der Verkehrssituation und der Aufenthaltsqualität. Zur Umsetzung der entsprechenden Projekte ist eine Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung erforderlich. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit, im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung Stellung zu nehmen. Am Montag, 19. Juni 2023, findet dazu eine Informationsveranstaltung statt.06.06.2023
Die Entwicklungsstudie für das Bahnhofgebiet in Einsiedeln wurde der breiten Öffentlichkeit bereits vorgestellt. Um die Entwicklungsabsichten realisieren zu können, ist eine Teil-revision der Nutzungsplanung notwendig. Der Bezirk Einsiedeln lädt deshalb zur Informationsveranstaltung am 19. Juni 2023, 19.00 Uhr ins Kultur- und Kongresszentrum Zwei Raben ein.22.3.2022
22.10.2021
19.10.2021
Der Bezirk Einsiedeln hat gemeinsam mit dem Kanton, der Südostbahn und der Post eine Entwicklungsstudie für das Bahnhofgebiet erarbeitet. Sie zeigt auf, wie die Verkehrssituation sicherer gestaltet, das Zentrum sinnvoll entwickelt und die Aufenthaltsqualität verbessert werden kann. In den kommenden Monaten sollen die Planungen weiter vertieft werden. Voraussichtlich im Frühjahr 2023 kann die Bevölkerung an der Urne über den Projektierungskredit und die Teilrevision der Nutzungsplanung entscheiden.6.10.2021
Entwicklungsstudie zum Bahnhofgebiet Einsiedeln09.02.2021
Die Entwicklung des Bahnhofgebiets ist für die Zukunft von Einsiedeln in verkehrlicher, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und städtebaulicher Hinsicht von grösster Bedeutung. Nach der Unterzeichnung der Entwicklungsvereinbarung im März 2020 konnte mit den Arbeiten für die Entwicklungsstudie Bahnhof Einsiedeln begonnen werden. Eine grosse Herausforderung besteht darin, alle Ansprüche an den Raum und sämtliche Bedürfnisse in der Planung zu berücksichtigen.09.04.2019
Mitte Dezember kam die Planung der Bahnhofsüberbauung, ein gemeinsames Projekt der SOB, der Post und des Bezirks Einsiedeln, zu einem abrupten Stillstand. Die gegebenen Rahmenbedingungen in Form von wirtschaftlichen, finanziellen und städtebaulichen Ansprüchen waren komplex und schwierig in Einklang zu bringen. Eine herausfordernde Konstellation für alle beteiligten Parteien.
Alle Beteiligten waren sich stets bewusst, dass eine nachhaltige Arealentwicklung rund um den Bahnhof Einsiedeln zu wichtig ist, um die weitere Planung dieses zentralen Standorts zu lange hinauszuzögern. Letzte Woche trafen sich die Partner daher auf Einladung von Regierungsrat Andreas Barraud, Vorsteher Volkswirtschaftsdepartements des Kantons Schwyz, zu einem ersten weiterführenden Gespräch. Mit dabei waren Thomas Küchler, Vorsitzender der Geschäftsleitung der SOB, Mathias Ulrich, Amt für Wirtschaft, Thomas Huwyler, Amt für Raumentwicklung sowie vom Bezirk Einsiedeln, Franz Pirker, Bezirksammann und Bezirksstatthalter Hanspeter Egli. Das Gespräch verlief erfreulich, in sehr konstruktiver und sachlicher Art und Weise. Eine Auslegeordnung stand am Anfang des Gesprächs. Sie diente der Klärung der Zuständigkeiten, des Rollenverständnisses, der Anforderungen sowie der Bedürfnisse der verschiedenen Partner. Anschliessend wurde die Wiederaufnahme der Projektplanung diskutiert.
Die Analyse zeigte, dass sich die gesetzlichen wie die äusseren Rahmenbedingungen seit Planungsbeginn und der Wettbewerbsphase von 2006 bis 2008 verändert haben. Mit dem vom Bundesrat im Mai 2017 genehmigten, kantonalen Richtplan hat sich der Kanton Schwyz, zusammen mit den beteiligten Standortgemeinden, das Ziel gesetzt, grössere Flächen an gut erschlossenen Lagen wirtschaftlich weiterzuentwickeln. Durch eine optimale, koordinierte und aufeinander abgestimmte Planung dieser Entwicklungsgebiete soll die Standortattraktivität der Regionen erhöht werden. Diese neue Politik der kantonalen Entwicklungsschwerpunkte (ESP) fokussiert auch auf die Entwicklung von Bahnhofsgebieten, auf ihre verkehrstechnische Organisation, auf städtebauliche Integration und auf die weitere Entwicklung des Siedlungsgebiets in der Umgebung von Bahnhöfen. Auch das Areal rund um den Bahnhof Einsiedeln ist im kantonalen Richtplan als ESP-Gebiet bezeichnet. Bei der Planung, Entwicklung und Bewirtschaftung solcher Gebiete soll das Engagement der Standortgemeinde im Vordergrund stehen. Ein kantonales Engagement bei kommunalen ESP-Projekten ist angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung und Komplexität sowie des finanziellen Volumens aber angezeigt. Dieses kann sich insbesondere durch Unterstützung im Bereich Personal und Know-how, durch direkte finanzielle Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kanton oder weitere Instrumente und Massnahmen äussern.
In den weiteren, nachfolgenden Gesprächen, unter Einbezug aller Beteiligten sowie direkt Betroffenen, wird sich herausstellen, ob unter diesen neuen Aspekten und durch eine mögliche kantonale Unterstützung ein «Neustart» der Planungsarbeiten rund um das Gebiet des Bahnhofs Einsiedeln möglich ist.