Wenn Sie Ihren Wohnsitz am 31. Dezember im Bezirk Einsiedeln haben, sind Sie für das ganze Jahr bei uns steuerpflichtig, auch wenn Sie nur einen Teil des Jahres bei uns gewohnt haben. Die Wegzugsgemeinde darf für das laufende Jahr nicht mehr besteuern. Sie müssen im Zuzugsjahr keine Steuererklärung ausfüllen. Die Steuererklärung erhalten Sie im Folgejahr automatisch zugestellt.
Zuzüge werden aufgrund des Handelsregisterauszugs vorgenommen.