Steuerpflichtige, die in Not geraten sind oder für welche die Bezahlung der Steuern eine grosse Härte bedeutet, können schriftlich ein Gesuch um Erlass der Steuern einreichen.
Das Finanzdepartement des Kantons Schwyz entscheidet endgültig über den Erlass. Bei offensichtlich unbegründeten Gesuchen können Verfahrenskosten erhoben werden.