Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (SHP) arbeiten in allen Regel-klassen im Kindergarten, in der Primarschule und auf der Sekundarstufe I des Be-zirks Einsiedeln. Sie bieten Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnis-sen Hilfestellungen an, die es ihnen ermöglichen sollten, mit weniger Schwierigkei-ten die Schullaufbahn in der Regelklasse zu meistern. Als Kerngruppe der Integra-tiven Förderung gelten Kinder, welche trotz teilweise grosser Bemühungen nur knapp genügende Leistungen erbringen können. IF versteht sich nicht als Nachhil-feunterricht.
Wie arbeiten die Schulischen Heilpädagogen/innen (SHP)?
In enger Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson und im Gespräch mit der zu-ständigen Schulpsychologin wird gemeinsam die bestmögliche Form der Arbeit mit dem Kind gesucht. Die Form ist sehr unterschiedlich: Unterstützung im Klassenver-band, in Gruppen, im Einzelunterricht / im Schulzimmer oder in einem anderen Raum.
Die SHP arbeiten meist mit den IF-Kindern am aktuellen Schulstoff. Sie haben je-doch durch ihr Fachwissen und in der Kleingruppe die Möglichkeit, mehr und in-tensiver auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder einzugehen.
Wann bekommt ein Kind integrative Förderung (IF)?
Im Kindergarten haben alle Kinder mit den SHP Kontakt. Sie bieten den Kindergar-tenlehrpersonen beratende Unterstützung im Hinblick auf die Einschulungsfragen und arbeiten präventiv.
In der Primarschule hat jede Klasse mindestens eine IF-Sockellektion, in welcher die SHP und die Klassenlehrperson mit der ganzen Klasse in verschiedenen Te-amteaching-Formen die Klasse betreuen und so besondere Auffälligkeiten (meist Lernschwächen) bei den Kindern beobachten können.
Auf der Sekundarstufe I werden die IF-Schüler/-innen aufgrund der Beobachtun-gen der verschiedenen Fachlehrpersonen neu beurteilt. Besucht ein Kind länger als ein halbes Jahr regelmässig die IF (IF provisorisch), wird in einem Fachteam (Lehrpersonen, SHP und Schulpsychologin) besprochen, ob eine IF definitiv eingeleitet werden soll. Falls dies der Fall ist, hat das Kind ab diesem Zeitpunkt mindestens für zwei Jahre Anrecht auf die Förderung durch die SHP.
Die IF kann nach Rücksprache mit allen Beteiligten jederzeit unterbrochen und wieder aufgenommen beziehungsweise verlängert werden.
Auswirkungen der IF
Im Zeugnis wird keine Bemerkung über den Erhalt von IF Lektionen eingetragen.