Die Energiefondsgesuche werden in der Reihenfolge des Eingangs des vollständigen Gesuchs bei der Bezirksverwaltung bearbeitet und genehmigt, solange noch Geld im Energiefonds vorhanden ist (Energiefondsreglement SRE 640.100, Art. 11). Nun sind alle Fördermittel für dieses Jahr bereits gesprochen. Vollständige Gesuche können aber weiterhin eingereicht werden. Diese werden dann auf eine Warteliste für das Jahr 2027 gesetzt. Im Herbst wird die Energiekommission einen Antrag an den Bezirksrat mit den vorgeschlagenen Förderbereiche und -beiträge für das nächstes Jahr vorlegen (gemäss Ausführungsvorschriften zum Energiefondsreglement SRE 640.110, Art. 1). Es kann dementsprechend sein, dass nicht mehr dieselben Bereiche gefördert werden. Da sich Batteriespeicher und E-Ladestationen im Bezirksgebiet gut etabliert haben, überlegt sich die Energiekommission allenfalls von diesen Bereichen wegzukommen und andere, neue Ansätze zu fördern.
Am 25. November 2018 ist die Initiative zum Energiefonds von den Stimmberechtigten Einsiedelns angenommen worden. Der Bezirksrat hat die Ausführungsvorschriften zum Reglement genehmigt (siehe unten).
Gelder aus der Konzessionsabgabe sollen für förderwürdige Projekte im Energiebereich zur Verfügung stehen und so zweckgebunden eingesetzt werden. Jeder Energiebezüger trägt mit seinem Strombezug pro Kilowattstunde 0.65 Rappen an die Konzessionsabgabe bei. Ein Teil dieser Gelder steht dem Energiefonds zur Verfügung. Ziel und Anliegen des Bezirksrats ist es, mit dem Energiefonds Projekte zu unterstützen, die energetische Sanierungen und Stromeinsparungen ermöglichen oder zur Reduktion von Treibhausgasen sowie zur effektiveren Stromnutzung, zu Wärmedämmungen oder geschlossenen Energiekreisläufen jedwelcher Art beitragen. Das Reglement räumt dem Bezirksrat die Kompetenz ein, mit dem Energiefonds auch auf künftige Entwicklungen reagieren und neue kreative Ansätze, die dem Klimaschutz dienen, unterstützen zu können. Mit dem Energiefonds leistet der Bezirk einen wichtigen Beitrag, die herausfordernden Ziele im Bereich Klimaschutz erreichen zu können.
Die Gesuche von Privaten und Firmen erhalten insgesamt die Hälfte der zur Verfügung stehenden Gelder. Für die zu unterstützenden Förderbereiche bestehen in der Regel keine weiteren staatlichen Förderprogramme.