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Strafsachen

In Strafsachen urteilt das Bezirksgericht gemäss § 32 JG, unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Einzelrichters, der Staatsanwälte, der Jugendanwälte und des kantonalen Straf- und Jugendgerichts, grundsätzlich über alle Verbrechen und Vergehen.
  
Der Einzelrichter entscheidet als Strafrichter Einsprachen gegen Strafbefehle der Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln und Anklagen wegen Übertretungen.
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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