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Die Kirchgemeinden

Die kantonale Verfassung sieht vor, dass die politischen Gemeinden und die römisch-katholischen und evangelisch-reformierten Kirchgemeinden getrennt sind. Diese können sich über eine oder mehrere politische Gemeinden oder über Teile davon erstrecken. Im Bezirk Einsiedeln besteht je eine römisch-katholische und eine evangelisch-reformierte Kirchgemeinde.
   
Die selbstständigen Kirchgemeinden sind berechtigt, zur Bestreitung ihrer Ausgaben Steuern zu erheben. Die Kirchensteuer wird im Bezirk Einsiedeln für beide Kirchgemeinden zusammen mit den Kantons- und Bezirkssteuern eingezogen. ©
Bezirksverwaltung Einsiedeln
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Schulverwaltung Einsiedeln
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