Mit dem Aufkommen der Wallfahrt im 11. / 12. Jahrhundert wurde es notwendig, dass die Waldleute den Pilgern Herbergen offen hielten und für Speis und Trank besorgt waren. Das Recht zum Wirten erteilte der Abt. Nur wem das Tavernenrecht zuerkannt war, durfte ein Schild aushängen und Wallfahrer beherbergen. Anderen war es erlaubt, Wein mit einem Stücklein Brot zu verkaufen.