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Der Kampf um politische Gleichberechtigung

Am 5. Januar 1804 wurde Einsiedeln ein schwyzerischer Bezirk. Das ehemalige Alte Land beanspruchte für sich aber Vorrechte, welche die Souveränität der neuen Bezirke arg beschnitten. Diese mussten sich, wenn auch verbittert und eigener staatlicher Verwaltung noch unfähig und wenig erfahren, mit den Nachteilen bereit erklären. 
 
Die Verfassung von 1821 änderte an der Hintansetzung der ehemaligen Untertanengebiete zum Alten Land wenig, obschon sich die Vertreter der neuen Bezirke bereits 1814 in Einsiedeln getroffen hatten und sich als Nebenbehörde zu jener von Schwyz proklamierten. Gut fünf Monate gab es zwei Behörden im Kanton Schwyz. Dann gelang es von aussen, eine Annäherung herbeizuführen.
  
1830 reichten die äusseren Bezirke, unter ihnen auch Einsiedeln, ein Begehren nach Erlass einer neuen Kantonsverfassung ein, in welcher die Vorrechte des Innern Landes zugunsten der neuen Bezirke geändert werden sollten. Der Kantonsrat ging auf das Gesuch nicht ein.
  
Neben Franz Joachim Schmid und Dr. Melchior Diethelm aus Lachen setzten sich in Einsiedeln Bezirksammann Josef Carl Benziger (1799 – 1873) und Ratsherr Matthias Gyr vehement für die Unabhängigkeit des äusseren Landes ein. Am 6. Januar 1831 trafen sich in Lachen gegen 3000 Stimmbürger, stellten erneut Forderungen an Schwyz und drohten, falls man ihnen nicht Gehör schenke, die Bezirke March, Pfäffikon, Einsiedeln und Küssnacht unter einer neuen selbständigen Behörde zu vereinigen und die Organisation eines eigenen Kantons an die Hand zu nehmen.
  
Die Landsgemeinde vom 23. Januar 1831 lehnte eine Kantonstrennung ab und beschloss, an den Verhältnissen von 1814 festzuhalten. Am 20. Februar 1831 trennte sich die March administrativ von Schwyz. Einsiedeln und die übrigen äusseren Bezirke folgten nach. Am 26. Juni 1831 fand auf dem Brüel zu Einsiedeln die erste ausserschwyzerische Landsgemeinde statt. Jene vom 15. April 1832 beschloss am gleichen Ort die Ausarbeitung einer Verfassung für den eidgenössischen Halbkanton «Schwyz, äusseres Land». Die Tagsatzung anerkannte – nachdem alle eidgenössischen Vermittlerversuche gescheitert waren – den neuen Kanton und gewährte eine halbe Standesstimme. Einsiedeln und Lachen waren abwechslungsweise Hauptort des neuen Standes. Schwyz verwahrte sich gegen die Trennung. Es kam sogar zu kriegerischen Auseinandersetzungen, vor allem in Küssnacht, worauf das Äussere Land die Eidgenossen um Hilfe anging. Nun wurde der ganze Kanton Schwyz von eidgenössischen Truppen besetzt. Bundes-Kommissäre versuchten eine Wiedervereinigung herbeizuführen und eine neue Verfassung durchzubringen.
    
Sie wurde am 13. Oktober 1833 in Rothenthurm angenommen. Zum ersten wieder gemeinsamen Landammann erkoren die Stimmbürger Nazar von Reding (1806 – 1865), dem es gelang, den Kanton Schwyz zu einem untrennbaren Gebilde werden zu lassen.
  
In die Verfassung von 1833 sowie in jene von 1848 flossen einige wichtige Ideen des seinerzeitigen Grundgesetzes des Äusseren Kantons ein. ©
 
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