Trotz des Urteils von 1217 hielten die Überfälle der Landleute auf Einsiedlergebiet an, wie der Klagrodel von 1311 ausweist. Sie kehrten sich weder um Bann und Interdikt noch um die Versöhnungsversuche der Zürcher. Der Hass stieg derart an, dass sie vom 6. auf den 7. Januar 1314 das Kloster und die Waldstatt überfielen. Die Mönche wurden gefangen genommen und nach Schwyz geführt, den Einsiedlern raubten sie das Vieh. Schulmeister Rudolf von Radegg hat den Überfall als Augenzeuge in seinem Gedicht «Capella Heremitana» dargestellt und charakterisierte die Schwyzer als «Menschen, die man nicht Menschen nennen kann» und «als Ungeheuer bezeichnen müsse». Die Fürsprache der Grafen von Habsburg und Toggenburg setzte der Gefangenschaft der Mönche ein Ende. Den Abt aber konnten die Schwyzer nicht dingfest machen, er war mit den wichtigsten Urkunden nach Pfäffikon in den festen Turm geflohen.
Der Überfall von 1314 war das auslösende Moment zur Morgartenschlacht. Als Schirm- und Kastvögte konnten die Habsburger die Untat nicht ungesühnt lassen. Sie bot zugleich die Möglichkeit, dem Freiheitsstreben der Schwyzer Einhalt zu gebieten. Der Ausgang des Morgartenkrieges aber beraubte den Abt der Möglichkeit, den Marchenstreit zu seinen Gunsten zu beenden.