Gewässerraumausscheidung um Sihlsee vor Regierungsrat
Im Jahr 2011 trat das revidierte Gewässerschutzgesetz in Kraft. In diesem wurden die Kantone verpflichtet, den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer festzulegen. Der Gewässerraum ist im Nutzungsplanungsverfahren festzulegen, für welches die Bezirke und Gemeinden zuständig sind.
(BK) Am 28. November 2021 haben die Einsiedler Stimmberechtigten der ersten Etappe zugestimmt und die Gewässerräume der Fliessgewässer innerhalb der Bauzonen festgelegt. In einer zweiten Etappe sollen nun die Gewässerräume um den Sihlsee festgelegt werden. Statt der bisherigen 20 m umfassen diese nur noch 15 m. Nach dem öffentlichen Mitwirkungsverfahren 2021/22 wurden die Pläne im Frühjahr 2023 öffentlich aufgelegt. Gegen die Festlegung der Gewässerräume am Sihlsee gingen – trotz Reduktion um 5 Meter – acht Einsprachen ein. Von diesen konnten zwischenzeitlich fünf erledigt werden. Eine letzte Einsprache hat der Bezirksrat an seiner vergangenen Sitzung abgewiesen. Zwei Beschwerdeverfahren sind beim Regierungsrat hängig.
Ein «künstlich angelegtes Gewässer»? Zu beurteilen haben die Beschwerdeinstanzen u.a. die Qualifikation des Sihlsees. Liegt ein «künstlich angelegtes Gewässer» ohne einen ökologischen Wert vor, das daher gar keiner Gewässerraumausscheidung bedarf? – Sowohl die kantonalen Amtsstellen wie auch der Bezirksrat sehen eine ökologische Bedeutung des mittlerweilen fast 87jährigen Sihlsees, zumal zahlreiche Naturschutzinteressen mit diesem verknüpft sind. Die Notwendigkeit einer Gewässerraumausscheidung ist daher gegeben. Bereits 1938 und stets in den Folgejahren wurde der Sihlsee als «Naturschutzgebiet» bezeichnet und betrachtet, wurden Naturschutzgebiete ausgeschieden und galten schon 1967 Bauverbote ab mittlerem Wasserstand bzw. bis 20 Meter Tiefe. Insofern stellt das hängige Teilnutzungsplanverfahren nicht etwas gänzlich Neues dar. Die Beschwerdeverfahren bieten aber immerhin die Gelegenheit, sich mit dem ökologischen Wert des Sihlsees, seinen Ufern und Schilfgürteln und seinem Verbauungspotential auseinanderzusetzen und diese näher zu definieren.
Verschiedenes
Der Bezirksrat
begrüsst Sascha Bünnig als neuen Abteilungsleiter Soziales und Gesundheit (100%);
genehmigt das Protokoll der Bezirksgemeindeversammlung vom 12. Dezember 2023;
genehmigt eine Kreditüberschreitung für eine temporäre Stellenerhöhung (Krankheitsausfall);
tritt auf ein Gesuch des Einwohnvereins Willerzell betreffend Verkehrsmassnahmen auf der See- und der Satteleggstrasse mangels Zuständigkeit nicht ein.
Erteilte/zugestellte Bewilligungen
Bau- und Umweltbehörde
Armin Stoni, Allmigstrasse 9, Gross: Photovoltaikanlage auf Garage (Indach), an Südfassade sowie an Balkongeländern;
Amt für Wald und Natur, Postfach 1184, Schwyz: Abbruch/Wiederaufbau Turpenhütte (Assek-Nr. 7252) und Pflanzengartenhütte (Assek-Nr. 7271), Schwantenau und Waldweg, Egg;
Benediktinerinnenkloster in der Au, Austrasse 8, Trachslau: Dacherneuerung und Teilersatz Fassade, Austrasse 6, Trachslau;
Erich und Barbara Betschart-Reichmuth, Kalberweidli 3, Trachslau: Ersatz Brennholzlager, Anbau Mistbeet, Bodenverbesserung auf Grundbuch Nr. 1280, Nutzungserweiterung bestehender nicht landwirtschaftlicher Nebenbetriebe;