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Baugesuche / Einsprachefrist bis 1. Februar 2024

12.01.2024
Innerhalb Bauzone:
  • B: Heinrich Fahrni, Erlenmoosweg 24, 8840 Einsiedeln; 
    G: Brigitta Kühne, Erlenmoosweg 24, 8840 Einsiedeln. 
    O: Gartenpavillon, Erlenmoosweg 24, Einsiedeln, GB 3326, Koordinaten 2 700 816/1 221 094.

Die Baugespanne sind erstellt. Die Gesuchsunterlagen liegen online unter https://ebau-sz.ch/ auf und können dort eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann beim Bezirksrat mit schriftlicher Eingabe gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 38 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451). Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) beim zuständigen Vermittler der Gemeinde oder beim Einzelrichter schriftlich geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PGB)

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 12. Januar bis und mit 1. Februar 2024.




Legende:
B: = Bauherrschaft
P: = Planer
G: = Grundeigentümer
O: = Objekt
Icon (2 KB)
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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