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Mitteilung aus dem Bezirksrat vom 22. November 2023

01.12.2023

Zwei Initiativen ungültig erklärt

An seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat sich der Bezirksrat mit den beiden von Jean-Pierre Sitzmann im September eingereichten Initiativen befasst. Eine Initiative sah die Planung und Realisierung der Umfahrung-West des Dorfes vor, die andere eine Umzonung des Grundstücks GB 59, auf dem das geplante Holzheizkraftwerk zu stehen kommen soll. Beide Initiativen mussten ungültig erklärt werden.

(BK) Die Initiative betreffend Umfahrung-West ist nicht zulässig, weil der Gegenstand der Initiative über die kommunale Richtplanung, die aktuell läuft, angegangen werden muss. Zuständig für diese ist der Bezirksrat, nicht die Bezirksgemeinde. Eine Grundlage im kommunalen Richtplan ist für ein solches Projekt – zumal in dieser Abstraktheit und auf dieser «Flughöhe» – zwingend. Mangels Zuständigkeit kann die Initiative daher nicht dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden. Im aktuellen Richtplanverfahren, in dem sich der Initiant nach wie vor eingeben kann, ist die Thematik einer Umfahrung jedoch präsent.

Grundsatz der Planbeständigkeit
Die zweite Initiative, die eine Umzonung des Baugrundstücks GB 59 zum Ziel hatte, verstösst nach Ansicht des Bezirksrates gegen übergeordnetes Recht und musste darum ungültig erklärt werden. Es gilt der bundesrechtliche Grundsatz der Planbeständigkeit. Raum- und Nutzungspläne basieren auf einer langfristig ausgelegten Abwägung von Interessen und Zielsetzungen. Die Voraussetzungen für eine ausserordentliche Umzonung, welche eine solche allenfalls begründen könnten, unter anderem (neue) erheblich geänderte Verhältnisse (wie bspw. beim Schulhaus Trachslau), liegen nicht vor. Dies, verbunden mit dem Grundsatz der Planbeständigkeit und nicht zuletzt das zu schützende Vertrauen der Eigentümerschaft, die bereits Vorinvestitionen in ihr hängiges Bauvorhaben gemacht hat, machen die Initiative ungültig.


 

Partizipative Werkstattgespräche

Bauvorhaben in der Dorfkernzone mit speziellen Auflagen sind oft mit langwierigen und schwierigen Bewilligungsverfahren verbunden. ISOS, KSI, Ortsbildinventar, Leitbilder und die Denkmalpflege spielen eine wichtige Rolle bei der Beurteilung von Bauvorhaben. Um den Verfahrensprozess bei Baugesuchen in vom ISOS betroffenen Gebieten zu beschleunigen ist ein Austausch der involvierten Parteien mit Darlegung ihrer Interessen in einem frühen Stadium sinnvoll. Dieser Austausch kann mit der Einführung eines Werkstattverfahrens sichergestellt werden. Das Werkstattverfahren ist freiwillig, strukturiert und terminiert und schliesst mit Empfehlungen. Nach Erarbeitung der Vollzugshilfe soll dieses ab 1. Januar 2025 versuchsweise zur Anwendung gelangen.


 

Kündigung Leistungsvereinbarung VJFB

Der Kanton hat das Kinderbetreuungsgesetz und die dazugehörige Verordnung per 1. August 2024 in Kraft gesetzt. In Bezug auf Kindertagesstätten, Tagesstrukturen, Mittagstische, Tagesfamilien und Rand- und Ferienzeitbetreuung für Primarstufenkinder kommt ein neues Finanzierungsmodell zum Tragen. Die bisherige, auch in Einsiedeln angewandte Objektfinanzierung wird primär durch eine Subjektfinanzierung abgelöst. Anspruchsberechtigte Elternteile werden vom Bezirk einkommensabhängig neu eine Kostengutsprache erhalten und werden sich die Kinderbetreuungseinrich-tung aussuchen können. Der Kanton hat die anrechenbaren Kosten für deren Angebote normiert.

Mit dem Verein für Jugend- und Familienberatung besteht seit 1. Januar 2012 eine Leistungsvereinbarung in Bezug auf die familienergänzende Kinderbetreuung. Der Verein leistet wertvolle Arbeit und wird heute nicht nur durch Beiträge der Eltern, sondern ergänzend auch mit jährlich gut 330'000 Franken durch den Bezirk unterstützt. Da das künftige Finanzierungsmodell eine Neuregelung notwendig macht hat der Bezirk die Leistungsvereinbarung vertragsgemäss per Ende 2024 gekündigt. Das zuständige Ressort befindet sich mit dem Verein im Gespräch über eine neue Regelung. Der Systemwechsel bietet aber auch Chancen für weitere Anbieter im Raum Einsiedeln.

Tarife Mittagstisch?
In verschiedenen Leserbriefen wird der Bezirk für die vom Verein für Jugend- und Familienberatung vorgenommene massive Tariferhöhung beim Mittagstisch verantwortlich gemacht. Die Abruptheit und die Gründe für diese Tariferhöhung sind für den Bezirk angesichts der jüngst wiederum erhöhten Unterstützung des Vereins nicht nachvollziehbar. Gerade die Raumkosten für den Mittagstisch werden seit geraumer Zeit vom Bezirk getragen. Offenbar basiert die Tariferhöhung auf vom Verein selbständig vorgenommenen betriebswirtschaftlichen Entscheidungen oder einer internen Querfinanzierung. Die vom Kanton ermittelten Normkosten für eine betreute Mittags-verpflegung betragen jedenfalls 17 Franken (inkl. Raumkosten).


 

Verschiedenes

Der Bezirksrat
  • nimmt Kenntnis vom Rückzug der Initiative der FDP betreffend Betreuungsgutscheine;
  • befürwortet in seiner Vernehmlassung die Teilrevision des Gesetzes über die Denkmalpflege und Archäologie;
  • wählt als neue Betreibungsbeamtin für die Amtsperiode 2024-2028 die bisherige Stellvertreterin, Isabelle Eichenberger, Trachslau;
  • ist mit dem Eintrag eines neuen Deponiestandortes «Blüemenen» in Trachslau (Deponie Typ B) sowie mit einem temporären Standort «Militärspital» für Material aus Geschiebesammler im kantonalen Richtplan – mit Vorbehalten – einverstanden;
  • genehmigt die Verkehrsanordnungen für eine temporäre Fussgängerzone im Bereich Hauptstrasse zu Handen der öffentlichen Ausschreibung;
  • wählt Benjamin Schönbächler, Egg, per 1. Januar 2024 als Vize-Obmann des Sihlseerettungsdienstes und verdankt das jahrelange Engagement von Vorgänger Jürg Eberle, Einsiedeln;
  • spricht Urs und Monika Kälin-Camenzind für den Neubau des Ökonomiegebäudes «Gschwänd» den gesetzlichen Bezirksbeitrag zu;
  • erteilt die Gastgewerbebewilligung mit gebrannten Wassern für das Restaurant Bistro Tulipan an Aurora Gashi, Zürich, und für das Restaurant Nügüetli in Gross an Sara Horat, Sattel;
  • erteilt die Bewilligung zum Kleinhandel mit gebrannten Wassern für den Coop Einsiedeln an Irene Stadelmann, St. Urban. 
  
   

Erteilte/zugestellte Bewilligungen

Bau- und Umweltbehörde
  • Andrea Kuriger, Kornhausstrasse 34, Einsiedeln: Ersatz Ölheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung);
  • Beatrice und Daniel Meyer-Wunderle, Schafmattstrasse 46, Gross: Anbau Carport mit Terrassennutzung und Photovoltaikanlage an Balkon- und Terrassengeländern;
  • Karl Nauer, Guggusstrasse 10, Einsiedeln: Balkonverglasung 2. Obergeschoss, Benzigerstrasse 6, Einsiedeln;
  • Reinder Willemsen, Rombüelstrasse 11, Gross: CB Funkantennen Heimstation (bereits erstellt);
  • Peter Bisig, Chlösterliweg 2, Trachslau: Landwirtschaftliche Bodenverbesserung, Im Moos, Trachslau;
  • Omondo Immobilien GmbH, Ringstrasse 2, Zug: Neubau vier Doppeleinfamilienhäuser, ein Reiheneinfamilienhaus mit drei Wohneinheiten, ein Mehrfamilienhaus mit elf Wohnungen, eine Einstell-halle sowie Photovoltaikanlagen, Guggusstrasse 1-5, Einsiedeln.
  • Im Meldeverfahren wurden folgende Vorhaben bewilligt
  • Trüb Trachslau AG, Kieswerkstrasse 2, Trachslau: Photovoltaikanlage (Aufdach Assek Nr. 7494);
  • André Steinauer, Grossmoos 16, Gross: Schiebetüre anstelle von zwei Fenstern an Südostfassade;
  • Stefan und Silvia Fässler-Bisig, Eigenstrasse 13, Trachslau: Photovoltaikanlage (Aufdach-System);
  • André Fuchs, Am Eubach 3a, Euthal: Photovoltaikanlage (aufgeständert);
  • Dario Züger, Am Eubach 3c, Euthal: Photovoltaikanlage (aufgeständert).

Bezirkskanzlei Einsiedeln,
30. November 2023.
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