Sowohl der Mieterverband (MV) als auch der Hauseigentümerverband (HEV) stellen auf Ihren Webseiten Mietzinsrechner zur Verfügung, um die vom Vermieter geltend gemachte Mietzinserhöhung selbstständig zu überprüfen:
Sollten sich bei der eigenständigen Prüfung Unstimmigkeiten ergeben und ist deshalb eine unverbindliche Ersteinschätzung der Mietzinserhöhung durch die Schichtungsbehörde im Mietwesen des Bezirks Einsiedeln gewünscht, kann diese durch Einreichung des Formulars und der notwendigen Beilagen erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Einreichung dieses Formulars nicht als fristgerechte Einreichung eines Schlichtungsgesuchs gemäss Art. 270b OR gilt. Die 30-tägige Frist ist mit Einreichung dieses Formulars nicht gewahrt. Bei zeitlicher Dringlichkeit aufgrund drohendem Fristablauf oder Unsicherheiten sollte deshalb ein Schlichtungsgesuch zur Anfechtung der Mietzinserhöhung (Gesuch Anfechtung Mietzinserhöhung) eingereicht werden.