Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) - Änderung Zuständigkeit per 1. August 2021
Aus Kapazitätsgründen werden ab dem 1. August 2021 die Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirkes Einsiedeln und der Gemeinden Alpthal, Oberiberg und Unteriberg nicht mehr vom RAV Goldau sondern vom Personal des RAV Lachen betreut.
Bitte beachten Sie, dass für sich neu anmeldende Stellensuchende die Möglichkeit besteht, sich online beim entsprechenden RAV registrieren zu lassen. Neben vielen weiteren Informationen zu den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren sind auch für Arbeitgeber nützliche Formulare unter www.arbeit.swiss verfügbar.
Gerne sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RAV Lachen für Stellensuchende aus Ihrer Region jedoch auch telefonisch erreichbar.
Die Anmeldung zur Stellenvermittlung im RAV kann zu folgenden Zeiten erfolgen: | MO/DI/MI/FR: | 08.15 Uhr - 11.30 Uhr 13.30 Uhr - 16.30 Uhr |
| DO: | 09.00 Uhr - 11.30 Uhr 13.30 Uhr - 16.30 Uhr |
Eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig. Das Anmeldegespräch dauert zirka 20 bis 30 Minuten.
Wichtig: Das Anmeldedatum im RAV ist ausschlaggebend für die Ausrichtung finanzielle Leistungen der Arbeitslosenversicherung (1. Kontrolltag der Arbeitslosigkeit)
Für die Anmeldung im RAV nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Amtlicher Personenausweis (Identitätskarte oder Pass)
- Niederlassungsbewilligung oder Ausländerausweis bei ausländischen Staatsangehörigen
- Sozialversicherungsausweis / AHV-Ausweis
- Kopie Vertrag oder Lehrvertrag des letzten Arbeitgebers, Kündigungsschreiben
- Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen ab Kündigungsdatum
- Aktueller Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Bescheinigung über persönliche Aus- und Weiterbildungen, eventuell Arztzeugnis