Herbst

Liegenschaftsentwässerung

Für die Planung und Erstellung der Anlagen der Siedlungsentwässerung ist das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) und der Gewässerschutzverordnung (GSchV) massgebend.

Dieses Gesetz bezweckt, die Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen.
Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen.

​Verantwortlichkeit

Jedermann ist verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden.

Für jedes Projekt ist durch den Bauherrn oder dessen Vertreter ein verantwortlicher Planer zu benennen. Dieser erstellt über die gesamte Liegenschaft ein umfassendes Entwässerungskonzept. In diesem Konzept wird aufgezeigt, auf welche Art eine Liegenschaft entwässert wird. 

Aufgaben

  • Beratung im Zusammenhang mit den Gewässerschutzvorschriften
  • Beurteilung und Prüfung der Baugesuche bezüglich Entwässerung
  • Formulieren der Gewässerschutzauflagen 
  • Durchführen oder Veranlassen von Kontrollen
Kontakt:
Büro Brandschutz
Hauptstrasse 78 (Haus Ilge)
Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 75
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Standort in GoogleMaps
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 - 11:45      13:30 - 16:30
Dienstag 08:30 - 11:45 13:30 - 16:30
Mittwoch 08:30 - 11:45 13:30 - 18:00
Donnerstag      08:30 - 11:45 13:30 - 16:30
Freitag 07:30 - 11:45  
 
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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