Das Büro Brandschutz beurteilt und prüft die Baugesuche, formuliert die Brandschutzauflagen (Brandschutzvorschriften der VkF) und führt die Kontrollen durch. Das oberste Ziel ist der Personenschutz sowie auch als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung, darüber hinaus gilt das Interesse auch dem Sachschutz.
Vorbeugender Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Massnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken. Meist wird Brandschutz in und an Gebäuden betrieben. Er beschränkt sich jedoch keinesfalls auf sie, sondern wird beispielsweise bei Veranstaltungen immer wichtiger.
Bei einem Brand in einem Gebäude besteht durch Hitze, Feuer und Rauch eine Gefährdung von Menschen, Tieren, Sachwerten und der Umwelt. Ein guter vorbeugender Brandschutz reduziert die Anzahl Brände, deren Ausbreitung und verbessert die Einsatzmöglichkeiten für die Feuerwehr.
Gebäude sollen so gebaut sein, dass bei einem Brand
der Aufenthalt im Gebäude sicher oder die Flucht und Rettung im Gebäude befindlicher Personen möglich ist.
Die Gebäude- und Sachschäden möglichst klein sind.
die Umwelt nicht beeinträchtigt wird.
Aufgaben
Kontrolle der Feuerpolizeibelange
Beratung im Zusammenhang mit den Brandschutzvorschriften