Das kantonale Bürgerrechtsgesetz (kBüG) sieht vor, dass Einbürgerungsgesuche im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert werden müssen:
Gesuche
- Moritz David Wenz, geboren 11. Mai 1981, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 12 Jahren,
- Tina Wenz-Nowak, geboren 7. März 1987, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 12 Jahren,
- Vincent Joshua Wenz, geboren 16. September 2016, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt,
- Elias Jonathan Wenz, geboren 17. März 2022, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt, alle wohnhaft 8840 Einsiedeln, Binzenweg 2.
- Thomas Wildermann, geboren 8. Februar 1978, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 21 Jahren,
- Evelyn Marianne Wildermann, geboren 15. Januar 1980, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 21 Jahren, beide wohnhaft 8846 Willerzell, Rinderplätzstrasse 34.
Einwände oder Bemerkungen
Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen beim entsprechenden Gemeinde- bzw. Bezirksrat Einwände oder Bemerkungen anbringen (§8 Abs. 2 kBüG). Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§8 Abs. 3 kBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert bis und mit 20. Oktober 2026.