Der Bezirksrat hat den Botschaftstext zur Einzelinitiative «Containerlösung im Asylwesen – Entlastung des Wohnungsmarktes für Einheimische» genehmigt. Nach Prüfung der verschiedenen Unterbringungsformen hält er an der dezentralen Unterbringungsstrategie fest und empfiehlt den Stimmberechtigten, die Initiative abzulehnen.
Die Initiative wurde am 2. Dezember 2025 von Daniel Kälin, Einsiedeln, eingereicht und vom Bezirksrat am 25. Februar 2026 für gültig erklärt. Sie verlangt, die heutige Praxis der Unterbringung von Personen aus dem Asylbereich in Wohnliegenschaften im Grundsatz aufzugeben und der Bezirksgemeinde eine Vorlage für Containerlösungen, insbesondere für alleinstehende männliche Asylsuchende, zu unterbreiten. Zur Beurteilung der verschiedenen Unterbringungsformen liess der Bezirk eine unabhängige Vergleichsstudie der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) erstellen.
Da die Initiative als allgemeine Anregung eingereicht wurde, führt eine Annahme noch nicht zum Bau einer Anlage. Der Bezirksrat müsste zunächst eine konkrete Vorlage zu Standort, Ausgestaltung und Kosten ausarbeiten und den Stimmberechtigten unterbreiten, die darüber erneut entscheiden.
Nach Würdigung der Ergebnisse hält der Bezirksrat an der dezentralen Unterbringungsstrategie fest. Diese bietet aus seiner Sicht eine bedarfsgerechte und flexible Unterbringung und unterstützt die Integration.
Entlastung des Wohnungsmarktes begrenzt
In der Modellrechnung der FHNW ist die Containeranlage bei der als realistisch beurteilten Nutzungsdauer von höchstens zehn Jahren teurer als die heutige Unterbringung; ein Holz- oder Modulbau schneidet leicht günstiger ab. Die Rechnung enthält jedoch keine Betreuungs- und Verwaltungskosten und ersetzt keine konkrete Projektkostenrechnung für Einsiedeln. Die erwartete Entlastung des Wohnungsmarkts beurteilt die FHNW als begrenzt.
Aus Sicht des Bezirksrats gibt die Studie damit keinen Anlass, sich aus Wirtschaftlichkeitsgründen grundsätzlich auf eine Containeranlage festzulegen. Andere bauliche Lösungen wie Holz- oder Modulbauten bleiben bei entsprechendem Bedarf möglich.
Die Initiative wird an der Bezirksgemeindeversammlung vom 9. Dezember 2026 vorberaten. Die Volksabstimmung ist für den 28. Februar 2027 vorgesehen. Bezirksrat Daniel Kälin trat als Initiant bei der Beschlussfassung in den Ausstand.
Der Bezirksrat hat festgelegt, nach welchen Kriterien die Finanzierung des Sportzentrums Allmeind als gesichert gilt. Dazu wurde bereits am 15. September 2026 separat informiert. Mit diesen Festlegungen schafft er Klarheit für die Genossenschaft, mögliche Kapitalgeber und die Öffentlichkeit. Zusätzliche Fremdmittel sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen; entscheidend sind jedoch eine verbindliche und vollständige Gesamtfinanzierung sowie deren nachhaltige Tragbarkeit. Die Festlegungen konkretisieren die bestehende Leistungsvereinbarung und begründen keine zusätzlichen Beitragsvoraussetzungen.
Die Stimmberechtigten hatten am 30. November 2025 unter anderem dem einmaligen Investitionsbeitrag von rund 17,4 Mio. Franken, dem jährlich wiederkehrenden Betriebsbeitrag von 1,4 Mio. Franken sowie der Leistungsvereinbarung zugestimmt. Voraussetzung für die Auszahlung des Investitionsbeitrags ist, dass die Genossenschaft die Finanzierung gesichert hat und dies gegenüber dem Bezirk nachweist.
Die Leistungsvereinbarung war Bestandteil der Abstimmungsvorlage. Sie kann in ihren wesentlichen Punkten ohne erneuten Beschluss der Stimmberechtigten weder verschärft noch gelockert werden. Das gilt auch für die Frist: Ist die Finanzierung bis zum 31. Dezember 2028 nicht gesichert, treten die in der Leistungsvereinbarung vorgesehenen Rechtsfolgen ein.
Vor der Auszahlung lässt der Bezirksrat die Gesamtfinanzierung unabhängig fachlich prüfen. Der Bezirk übernimmt keine Defizitgarantie und keine Bürgschaften, Garantien oder Nachschusszahlungen, die über die Leistungsvereinbarung hinausgehen. Zudem verzichtet der Bezirksrat weiterhin auf einen Einsitz im Verwaltungsrat und in der Baukommission der Genossenschaft und wahrt damit die Rollentrennung zwischen Beitragsgeber, Nutzer, Gebührenregulator und Kontrollinstanz.
Die konkrete Gesamtfinanzierung wird abschliessend beurteilt, sobald die erforderlichen verbindlichen Unterlagen vorliegen.