Herbst

​Bezirk Einsiedeln / Änderung eines Schutzzonenplanes und Schutzzonenreglementes

11.09.2026

Gestützt auf Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 gegen Verunreinigung und § 22 des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz vom 19. April 2000 (EGzGSchG) werden der Schutzzonenplan sowie das Schutzzonenreglement für folgende Anlage vom 10. September bis 12. Oktober 2026 öffentlich aufgelegt:

Quellwasserfassung «Duli/Abegg» der Wasserversorgungs-Genossenschaft Bennau, Dulistrasse 12, Bennau. 

Das Auflageverfahren richtet sich nach § 25 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100). Der geänderte Schutzzonenplan und das geänderte Schutzzonenreglement liegen im Einsiedlerhof, Paracelsuspark 3, Bauamt, während der üblicher Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Allfällige Einsprachen sind schriftlich an den Bezirksrat Einsiedeln zu richten und müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. 

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 10. September bis und mit 12. Oktober 2026. 

Einsiedeln, 10. September 2026 Planen Bauen Umwelt Energie 
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Paracelsuspark 3 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Paracelsuspark 3 / Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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