Herbst

Illegale Abfallentsorgung – unfair und strafbar

27.08.2026

Littering und illegale Abfallentsorgung belasten die Umwelt und verursachen hohe Kosten. Die meisten Menschen ärgern sich über herumliegenden Abfall und würden von sich behaupten, dass sie sich korrekt verhalten. Trotzdem ist es erstaunlich, wie viel Abfall im öffentlichen Raum einfach liegengelassen oder illegal entsorgt wird.    

Illegale Entsorgungen nehmen zu
Die Mitarbeiter des Strassenunterhalts finden fast wöchentlich illegal entsorgte Gegenstände. Oft wird nicht mehr benötigtes Material einfach bei den Halbunterflurcontainern der Nebensammelstellen des Bezirks abgeladen. Die Bezirksmitarbeiter müssen dann den illegal entsorgten Abfall einsammeln und entsorgen. Das verursacht zusätzliche Kosten, die durch die Einwohner des Bezirks bezahlt werden müssen und belastet somit auch alle, die sich korrekt verhalten. Das ist unfair!

Richtig entsorgen an den Nebensammelstellen
An den öffentlichen Nebensammelstellen darf nur entsorgt werden, was auf den Piktogrammen der Halbunterflurcontainer angezeigt wird und zwar im dafür vorgesehenen Container. Also die blauen Gebührensäcke beim Symbol für Säcke, Glas beim entsprechenden Glassymbol (auf die angegebene Farbe achten) und Aludosen beim Symbol für Aludosen. Weitere Abfallarten können bei den Nebensammelstellen nicht entsorgt werden, sondern müssen zu einem Entsorgungscenter gebracht werden. Dazu gehört auch jegliches Sperrgut. Dieses kann bei der Leerung der Halbunterflurcontainer nicht mitgenommen werden. Als Alternative zur Entsorgung auf einem Entsorgungshof kann Sperrgut, mit Gebührenmarken versehen und am Tag der Abfalltour an den Strassenrand gestellt werden. Dabei ist wichtig, dass die erlaubten Vorgaben nicht überschritten werden (nicht schwerer als 25 kg und nicht grösser als 150x70x70 cm). Alle Informationen zum Entsorgen finden sich im «Güselblick» vom Bezirk.

Littering ist eine Gefahr für Tiere und Umwelt
Littering bezeichnet das Wegwerfen oder Liegenlassen von kleinen Mengen von Siedlungsabfällen im öffentlichen Raum (Strassen, Parks, See, Flussufer usw.), ohne die bereitstehenden Entsorgungsmöglichkeiten zu nutzen. Dies wird meist aus Bequemlichkeit gemacht. Littering ist ein grosses Problem, weil es die Natur schädigt, Tiere gefährdet oder sogar tötet, viel Geld für die Reinigung kostet und das Zusammenleben stört. Dabei wäre es so einfach, die mitgebrachten Reste in den nächsten Abfallhai zu werfen. Das gilt übrigens auch für Robidog-Säcklein. Der Wegrand ist kein Lagerort dafür.

Seit 1. August 2026 schweizweit einheitliche Bussen
Seit dem 1. August 2026 gilt in der ganzen Schweiz eine einheitliche Regelung für Ordnungsbussen bei Littering und widerrechtlichen Entsorgungen von Siedlungsabfall. Sie ersetzt die bestehenden kantonalen Regelungen und schafft eine einheitliche Praxis.
Höhe der neuen Ordnungsbussen:

  • Wegwerfen eines einzelnen Kleinabfalls (Bsp. ein Zigarettenstummel, eine Verpackung, eine Dose, eine Flasche, ein Kaugummi oder eine Zeitung): CHF 80.-
  • Wegwerfen mehrerer Kleinabfälle (Bsp. Verpackungen, Dosen, Flaschen, Kaugummi oder Zeitungen, ab zwei Stück bis zu einem Volumen von weniger als 17 Litern): CHF 100.-
  • Siedlungsabfälle mit einer Gesamtmenge von 17 Litern oder mehr bis zu einem Volumen von 35 Litern: CHF 150.-
  • Siedlungsabfälle mit einer Gesamtmenge von mehr als 35 Litern bis zu einem Volumen von 110 Litern: CHF 250.- 

Solche Ordnungsbussen können durch die Polizei oder andere befugte Organe direkt vor Ort ausgestellt und eingefordert werden. Damit bleibt der administrative Aufwand gering.
Schöner wäre es jedoch, wenn jede und jeder mehr Eigenverantwortung übernehmen würde und sich so verhält, wie man es sich auch von anderen wünscht.

Diese Bilder sprechen für sich. Ein solches Verhalten ist nur schwer nachvollziehbar.

Bei Fragen zur korrekten Entsorgung hilft der Fachbereich Umwelt und Energie der Bezirksverwaltung gerne weiter.

Kontakt:
umweltschutz@bezirkeinsiedeln.ch 
055 418 41 85

 
 
 
 
 
 
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Paracelsuspark 3 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
+ved7rwk,aly2tub6ngd0@bp*ezn/iri-kei7inq2sin$edo2elk/n.l4chj

Schulverwaltung Einsiedeln
Paracelsuspark 3 / Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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