Auch am 1. August gilt im Kanton Schwyz das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldnähe.
Die vereinzelten Regengüsse der letzten Tage waren nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Die Waldbrandgefahr bleibt auf Stufe 4 «grosse Gefahr».
Feuer im Wald und näher als 50 Meter am Wald
Feuerwerk und Höhenfeuer
Einweggrills und Feuer in unbefestigten Feuerstellen
Himmelslaternen und Heissluftballons mit offenem Feuer
Grillieren im Garten oder auf dem Balkon mit Gas- oder Holzkohlegrills bleibt erlaubt. Halte 50 Meter Abstand zum Wald und lass das Feuer nie unbeaufsichtigt.