Sommer

Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldnähe im Kanton Schwyz (auch am 1. August)

28.07.2026

Auch am 1. August gilt im Kanton Schwyz das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldnähe.

Die vereinzelten Regengüsse der letzten Tage waren nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Die Waldbrandgefahr bleibt auf Stufe 4 «grosse Gefahr».

Bis auf Widerruf verboten sind im ganzen Kanton:
🚫 Feuer im Wald und näher als 50 Meter am Wald
🚫 Feuerwerk und Höhenfeuer
🚫 Einweggrills und Feuer in unbefestigten Feuerstellen
🚫 Himmelslaternen und Heissluftballons mit offenem Feuer
Ausgenommen ist einzig das organisierte 1.-August-Feuerwerk auf dem See in Brunnen.
 
✅ Grillieren im Garten oder auf dem Balkon mit Gas- oder Holzkohlegrills bleibt erlaubt. Halte 50 Meter Abstand zum Wald und lass das Feuer nie unbeaufsichtigt.

Alle Infos findest du in der Medienmitteilung: sz.ch/html/10392/news/25658

 
 
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Paracelsuspark 3 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Paracelsuspark 3 / Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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