Sommer

Stopp! Strassenschächte sind keine Abfalleimer

16.07.2026

Nicht jeder Entwässerungsschacht führt in die ARA! Strassenentwässerungen sind vor allem für das Ablaufen von Regenwasser bestimmt. Sie sind unverzichtbar, weil über sie das Regenwasser schnell abfliessen kann. Das Wasser wird meist ohne Reinigung oder Filter, unterirdisch in den nächsten Bach geleitet. Das bedeutet, was wir in den Schacht schütten oder werfen landet im Fliessgewässer oder See. Auch Zigarettenstummel!  

Verschmutzungsverbot
Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, direkt oder indirekt in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen. Genau dies geschieht, wenn Verunreinigungen in einen Regenwasserschacht gelangen der danach in ein Gewässer führt. Jede Person ist verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden. Das ist vielen nicht bewusst und oft geschehen kleinere Gewässerverschmutzungen aus Versehen, ohne böse Absicht. Trotzdem gilt: Jede Person, die eine Verschmutzung verursacht, kann zur Verantwortung gezogen werden.

Auswirkungen auf natürliche Lebensräume
Verunreinigte natürliche Lebensräume benötigen Monate, wenn nicht Jahre, um wieder ins Gleichgewicht zu kommen. Die Auswirkungen von bereits kleinen Verunreinigungen auf das Gewässer und seine Bewohner sind katastrophal. Einige Beispiele:

  • Im Freien reinigen: Das Dach und die Terrasse eines Hauses werden mit einem Javelwasser-haltigen Mittel gereinigt, das durch den Regenwasserschacht abfliesst. Die Fische auf ungefähr 1 km nehmen Schaden und sterben.
  • Auto waschen: Seifenschaum gelangt in den Fluss, die Mikroschadstoffe bleiben für lange Zeit in der Umwelt.
  • Unkrautvertilgungs- und Pflanzenschutzmittel: Geräte mit Pflanzenschutzmitteln werden in der Nähe eines Regenwasserschachts ausgespült, Unkrautvertilgungsmittel und Insektengifte fliessen in ein Gewässer und zerstören die Pflanzen- und Tierwelt im Wasser. Umweltschädliche Mikroschadstoffe bleiben für lange Zeit erhalten.
  • Betonwasser ableiten: Das Neutralisationsbecken einer Baustelle wird zu früh entfernt. Betonwasser gelangt in die Regenwasserkanalisation. Auf knapp 3 Kilometern wird alles Leben im Flussbett vernichtet, die Fische ersticken.

Jetzt in der Sommerhitze und bei Trockenheit, wenn in den Bächen sehr wenig Wasser fliesst, sind solche Verunreinigungen noch viel konzentrierter und schlimmer. Gleichzeitig bewässern Landwirte ihre Kulturen mit Wasser aus den Bächen. So gelangen allfällige Schadstoffe aus dem Wasser in den Boden und zurück in die Nahrungskette. Keine schöne Vorstellung.

Zigarettenstummel
Zigarettenstummel sind der am häufigsten achtlos weggeworfene Abfall in der Schweiz. Ein «Fingerschnipp» - der Stummel ist weg und landet im Strassenschacht. Aus den Augen aus dem Sinn. So ein Stummel enthält über 7'000 Chemikalien, insbesondere Schwermetalle und Nikotin, und verunreinigt bis zu 1'000 Liter Wasser. Zudem dauert es Jahre, bis sich ein Zigarettenstummel in der Natur auflöst und zu schädlichem Mikroplastik zerfällt.


Zigarettenstummel gehören in den Abfall, nicht in den Strassenschacht.
 

 Alle können und müssen mithelfen!
  • Balkone, Terrassen, Dächer etc. nur mit Wasser reinigen.
  • Das Auto nur an dafür vorgesehenen Waschplätzen oder in einer Waschanlage waschen.
  • Zigarettenstummel und Abfälle im passenden Mülleimer entsorgen.
  • Auf den Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln und anderen chemischen Produkten im Garten, auf dem Balkon und dem Feld verzichten. Falls sie doch zum Einsatz kommen, dann die Gebrauchsanweisung der verwendeten Produkte sorgfältig einhalten.
  • Wasser mit Reinigungsmitteln in Haushaltslavabos oder ins WC giessen (ist auch nicht optimal, aber besser als in den Bach)
  • Motorenöl, Farbreste, alte Reinigungsmittel und andere schädliche Produkte auf den Entsorgungshof bringen.

Bei Fragen zum richtigen Vorgehen hilft der Fachbereich Umwelt und Energie der Bezirksverwaltung gerne weiter. Kontakt: umweltschutz@bezirkeinsiedeln.ch oder 055 418 41 85.

 
 
 
 
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Paracelsuspark 3 / Postfach 161
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Schulverwaltung Einsiedeln
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