Sommer

​Volksabstimmung vom 14. Juni 2026: Verwaltungsgericht setzt Urnenabstimmung vorsorglich aus

15.05.2026

Die Abstimmung über die Sachvorlage «Planungskredit und Landerwerb für Neubau Schulanlage Willerzell» ist ausgesetzt An der Bezirksgemeinde vom 13. April 2026 wurde die Sachvorlage «Planungskredit und Landerwerb für Neubau Schulanlage Willerzell» an die Urnenabstimmung vom 14. Juni 2026 überwiesen. Gegen diese Überweisung wurde durch zwei Stimmberechtigte Beschwerde erhoben.

Mit Zwischenbescheid vom 11. Mai 2026 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz verfügt, dass die Abstimmung über die Sachvorlage auszusetzen sei, bis in der Hauptsache entschieden ist.

Das Geschäft ist am 14. Juni 2026 somit nicht Gegenstand einer gültigen Abstimmung. Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten zwar zugestellt; allfällig eingehende Stimmzettel zu diesem Geschäft werden jedoch nicht berücksichtigt und nicht ausgezählt.

Die weiteren eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Vorlagen kommen wie geplant zur Abstimmung und Auszählung.

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