Gebührenpflicht für Baustellenabwasser
Der Bezirksrat Einsiedeln hat an seiner Sitzung vom 8. April 2026 mehrere Beschlüsse gefasst: Ab Mai wird für Baustellenabwasser eine Gebühr erhoben. Neu wird die Aufbahrung von Verstorbenen zu Hause unter bestimmten Bedingungen zugelassen.
Der Bezirksrat Einsiedeln führt per 1. Mai 2026 eine Gebühr für die Einleitung von Baustellenabwasser in die Kanalisation ein. Diese beträgt CHF 1.65 pro Kubikmeter und entspricht damit der bestehenden Gebühr für normales Abwasser.
Schutz der ARA
Mit der neuen Regelung wird das Verursacherprinzip konsequent umgesetzt: Wer Abwasser verursacht, soll sich angemessen an den entstehenden Kosten beteiligen. Gleichzeitig dient die Massnahme dem Schutz der Abwasserreinigungsanlage (ARA), nachdem es in der Vergangenheit wiederholt zu Problemen durch unsachgemässe Entsorgung von Baustellenabwasser und zu Schäden gekommen ist.
Die Einführung einer solchen Gebühr kann in der Baubranche kritisch beurteilt werden – insbesondere, da in vielen umliegenden Gemeinden bislang keine entsprechenden Abgaben erhoben werden. Dennoch erachtet der Bezirksrat die Gebühr als gerechtfertigt: Sie deckt die tatsächlich anfallenden Kosten, schafft klare und einheitliche Rahmenbedingungen und trägt dazu bei, die Infrastruktur langfristig zu sichern. Zudem soll die Regelung Anreize schaffen, Baustellenabwasser wenn möglich nach geeigneter Vorbehandlung direkt in Gewässer abzuleiten, um die ARA zu entlasten.
Die Gebührenpflicht gilt für alle Baugesuche, die ab dem 1. Mai 2026 eingereicht werden.
Anerkennung der Aufbahrung zu Hause
Das geltende Reglement über die Friedhöfe und das Bestattungswesen (SRE 470.100) sieht vor, dass Verstorbene spätestens 24 Stunden nach dem Tod in eine anerkannte Aufbahrungsstelle überführt werden müssen.
Von Angehörigen ist vereinzelt der Wunsch aufgekommen, von verstorbenen Familienangehörigen im vertrauten Umfeld Abschied nehmen zu können. Rückmeldungen seitens der Bestattungsunternehmen ergaben, dass Aufbahrungen zu Hause andernorts zugelassen sind, eher selten sind und in der Regel nicht länger als einen Tag bzw. eine Nacht dauern. Der Bezirksrat Einsiedeln hat – nach Rücksprache auch mit der Kirche – nun beschlossen, die Aufbahrung verstorbener Personen zu Hause neu als ebenfalls anerkannte Aufbahrungsstelle zuzulassen. Die Aufbahrung zu Hause ist jedoch an klare Bedingungen geknüpft: Sie ist nur in Absprache mit und unter fachgerechter Mitwirkung eines Bestattungsunternehmens zulässig. Mit diesem Entscheid schafft der Bezirksrat Rechtssicherheit und trägt einem bestehenden Bedürfnis der Bevölkerung Rechnung, ohne die pietätvollen und hygienischen Anforderungen (Kühlung) zu vernachlässigen. Die Regelung gilt ab sofort.
Verschiedenes
Der Bezirksrat
- begrüsst als neue Mitarbeitende Cordin Waldvogel, Marcel Blattmann und Yevhen Kononov (alle Abteilung Liegenschaften Sport Freizeit);
- wählt Jeannette Schuler Ponte, Einsiedeln, zur neuen Präsidentin der Schlichtungsbehörde im Mietwesen (ab 1. Juli 2026);
- leistet an das Renaturierungsprojekt Rotenbach, Bereich Schiessstand Riet bis Brücke Nüschür, einen Bezirksbeitrag von 20%, im Maximum 86'000 Franken;
- genehmigt für die Sanierungsmassnahmen Hochwasserschäden Alp, Bereich Ziegelhütte bis Rüti (Trachslau) einen Nachtragskredit in der Höhe von 50'000 Franken mit vorzeitiger Inanspruchnahme und erteilt den Auftrag für die Sanierungsmassnahmen an die Beat Kälin AG, Trachslau, zum Preis von 167'793 Franken;
- genehmigt die Vereinbarung zwischen dem Bezirk Einsiedeln und der Stiftung Jugendkirche betreffend Erstellung und Unterhalt der Parkanlage westlich der Jugendkirche;
- bricht die durchgeführte Submission der Baumeisterarbeiten für die Erneuerung der Etzelstrasse infolge grosser Kostenüberschreitung ab.
Erteilte/zugestellte Bewilligungen
Bau- und Umweltbehörde
- Schiess Immo AG, Euthalerstrasse 15, Euthal: Zwei Besucherparkplätze mit Wendeplatz, Sunnhaldenstrasse 1, Euthal;
- Wilhelm Kälin, Gimmermeh 20, Einsiedeln: Photovoltaikanlage an Balkonbrüstung (Südostfassade);
- Erben Dr. jur. Josef Fraefel, c/o Christoph Fraefel, Spiegelgasse 18, Zürich: Energetische Dachsanierung, Etzelstrasse 3, Einsiedeln;
- Manuela KurigerKuriger, Hinterhorbenstrasse 2b, Egg: Sanfte Sanierung/Renovation Innenräume (Bodenbeläge, Küche, Wandfarbe, EI30 Brandschutz und Schalldämmung seitens angebautem Hausteil), Wänibachstrasse 16, Einsiedeln;
- Marco Dätwyler, Furrenmatte 9, Einsiedeln: Gartensanierung mit Terrassierung und SalzhydrolysePool mit Wärmepumpe (Aussenaufstellung);
- Eszter Sarkadi und Ruedi Schmid, Im Obersteig 2b, Einsiedeln: Photovoltaikanlage an Geländer;
- Pirmin Lacher, Nordstrasse 12, Einsiedeln: Abbruch und Neubau Mehrfamilienhaus mit zwei Luft/Wasser-Wärmepumpe (Innenaufstellung), Photovoltaikanlage (Indach-System), Carport und Pergola;
- Am Vogelherd Immobilien AG, Mühlestrasse 3, Einsiedeln: Abbruch Assek.-Nrn. 4167 und 4168, Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, Photovoltaikanlage (Indach-System), Erdwärmesonden-Anlage, Nebenbauten und Umgebungsanpassungen, Birchli 8, Einsiedeln;
- FüchslinRealisation GmbH, Schwanenstrasse 38, Einsiedeln: Umbau und Sanierung Mehrfamilienhaus mit Einbau einer zusätzlichen Wohnung, Fassadenanpassungen, Einbau zwei Dachfenster und Anbringung Hausschild, Kronenstrasse 3, Einsiedeln;
- HLM Immo AG, Zürichstrasse 63, Einsiedeln: Neubau HLM Kobiboden mit Pfahlfundation (6. Projektänderung: Vergrösserung Dachaufbaute, Änderung Dachgestaltung und Umgebung mit Aussentreppen), Kobiboden 53a, Einsiedeln;
- Margreta und Reto Klauser-Steiner, Seestrasse 52, Willerzell: Dacherhöhung mit Ausbau Dachgeschoss und Photovoltaikanlage (Aufdach).
Im Meldeverfahren wurden folgende Vorhaben bewilligt
- Thomas Rüttimann, Schachenweidli 10, Trachslau: Photovoltaikanlage (Aufdach-System) mit Batteriespeicher;
- Thomas Dittmann, Steigstrasse 1, Einsiedeln: Photovoltaikanlage (Aufdach);
- André Steinauer, Grossmoos 16, Gross: Photovoltaikanlage (Aufdach).
Bezirkskanzlei Einsiedeln,
16. April 2026.