Die Sachvorlagen gemäss Traktanden 4-6 werden an die Urnenabstimmung vom 14. Juni 2026 überwiesen. Über die Traktanden 1, 2, 3 und 7 wird abschliessend an der Bezirksgemeinde entschieden.
Bezüglich der Einzelheiten zu den Traktanden wird auf die gedruckte Botschaft, welche allen Haushaltungen zugestellt wird, verwiesen. Sie kann zudem auf der Bezirkskanzlei bezogen werden und ist auch unter www.einsiedeln.ch verfügbar.
An der Bezirksgemeinde stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizer-bürger, die im Bezirk Einsiedeln politischen Wohnsitz haben, das 18. Altersjahr erfüllt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Im Falle von Widerhandlungen wird auf Art. 282 (Wahlfälschung) des Schweizerischen Strafgesetzbuches verwiesen.