Frühling

weihnachtsmartk 2 bearbeitet
walti einsiedeln
einsiedeln
kloster
sonneruntergang winter

Landerwerb Schulhaus/Turnhalle Willerzell – Klarstellung des Bezirksrats

27.03.2026

Der Bezirksrat Einsiedeln nimmt zur aktuellen Situation rund um den geplanten Neubau des Schulhauses und der Turnhalle in Willerzell sowie zum Landerwerb wie folgt Stellung:

Bereits im Jahr 1994 wurde eine Fläche von rund 2'000 m² des Grundstücks GB 1620 in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OeB) eingezont. Ziel war es, dem Bezirk langfristig die notwendige Fläche für eine Erweiterung des Schulareals zu sichern. Im Jahr 2010 erwarb die heutige im seeguet ag das Grundstück. Im Jahr 2014 wurde ein grosser Teil der Parzelle in eine Zone für touristische Bauten (TBA) umgezont. Die für schulische Zwecke vorgesehene Fläche von 2'000 m² verblieb bewusst in der OeBA-Zone. Für die TBA-Zone gilt eine Rückzonungsregelung, wenn diese nicht innerhalb von 15 Jahren zonenkonform genutzt wird (bis 2029).

Der Bezirksrat hat in den vergangenen Jahren wiederholt und konstruktiv versucht, mit der im seeguet ag eine einvernehmliche Lösung für den Erwerb der benötigten Landfläche zu erzielen. Trotz intensiver Gespräche und konkreter Angebote konnte keine Einigung erzielt werden. Die Verhandlungen wurden im März 2026 vorläufig beendet. Zuletzt unterbreitete der Bezirksrat ein Kaufangebot von CHF 500 pro Quadratmeter für die rund 2'000 m² grosse Fläche. Dieses Angebot liegt deutlich über der unabhängigen Verkehrswertschätzung der kantonalen Güterschatzungskommission aus dem Jahr 2023 von rund CHF 325 pro Quadratmeter. Zusätzlich stellte der Bezirksrat in Aussicht, auf die vertraglich vorgesehene Rückzonungsregelung (Frist 2029) zu verzichten.

Die Grundeigentümerin knüpft den Verkauf des Landes an weitergehende Bedingungen, insbesondere an eine Umzonung der verbleibenden Parzelle in eine Wohnzone W3. Solche Forderungen sind politisch, rechtlich und planerisch nicht verbindlich zusicherbar. Zonenänderungen unterliegen gesetzlich geregelten Verfahren und bedürfen der Zustimmung der zuständigen Instanzen sowie der Bevölkerung. Der Bezirksrat kann solche Entscheide weder garantieren noch vorwegnehmen. Der Bezirksrat ist verpflichtet, die Interessen der Allgemeinheit zu wahren und sorgfältig mit öffentlichen Mitteln umzugehen. Vereinbarungen, die von zukünftigen politischen Entscheiden abhängig sind, bergen Unsicherheiten und konnten daher nicht eingegangen werden. Vor diesem Hintergrund besteht derzeit keine Einigung.

Der Bezirksrat hält klar am Ziel fest, die notwendige schulische Infrastruktur in Willerzell zu realisieren. Das bestehende Schulhaus entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und ist sanierungsbedürftig. Mit dem geplanten Neubau würde Willerzell als letztes Viertel des Bezirks eine zeitgemässe Schul- und Sportinfrastruktur erhalten.

Damit die Planung weitergeführt werden kann, ist der Erwerb der benötigten Landfläche erforderlich. Nach einer Zustimmung der Stimmberechtigten zur entsprechenden Ausgabenbewilligung wird der Bezirksrat den Landerwerb im vorgesehenen gesetzlichen Verfahren angehen. Es ist somit nicht zutreffend, dass ein Erwerb des Landes für den Bezirk grundsätzlich nicht möglich ist.

Der Bezirksrat bleibt weiterhin offen für Gespräche, sofern diese auf einer rechtlich und wirtschaftlich tragfähigen Grundlage geführt werden können.

Bezirk Einsiedeln
Bezirksrat
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Paracelsuspark 3 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
2vea3rwb4alt-tud%ngu.@bn#ezc5irl3key,inm.sic,edv3elz.n.w2chx

Schulverwaltung Einsiedeln
Paracelsuspark 3 / Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
6scw,hur5lvp4erz1wad.lty(uns8g@k#bei/ziq%rke%eio(nsw/ieu3deg4lnt(.cz2hw