B: Pius Hausherr, Kilchbergstrasse 50, 8134 Adliswil.
O: Zweckänderung, Entlassung aus dem bäuerlichen Bodenrecht (BGBB) von Wohnhaus mit Stall Assek.-Nr. 930 (Gadenhaus mit angebauter Remise) und Nebengebäude Assek. Nr. 5443 (ehemals Hühnerhaus), mit Abparzellierung, ohne bauliche Massnahmen., Umfahrungsstrasse 1, Einsiedeln, GB 867, Koordinaten 2 699 653/1 222 459 (ohne Baugespann).
Die Baugespanne sind erstellt. Die Gesuchsunterlagen liegen online unter https://ebau-sz.ch/ auf und können dort eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann beim Bezirksrat mit schriftlicher Eingabe gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 38 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451). Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) beim zuständigen Vermittler der Gemeinde oder beim Einzelrichter schriftlich geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PGB)
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 26. Februar bis und mit 18. März 2026.