Frühling

sonneruntergang winter
kloster
walti einsiedeln
weihnachtsmartk 2 bearbeitet
einsiedeln

Öffentliche Planauflage – Erleichterungen gemäss Lärmschutz-Verordnung, Einsiedeln

05.02.2026

Projektbeschreibung
Lärmsanierung Etzelstrasse (Knoten Eisenbahnstrasse/Birchlistrasse bis Umfahrung) undAlte Etzelstrasse (Knoten Etzelstrasse bis Umfahrungsstrasse), Bezirk Einsiedeln. Geschützt auf Art. 17 des eidgenössischen Umweltschutzgesetztes (USG, SR 814.01)sowie auf Art. 14 der eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41) werden Erleichterungen bei Sanierungen öffentlich aufgelegt.

Für den Strassenabschnitt Etzelstrasse (Knoten Eisenbahnstrasse/Birchlistrasse bis Umfahrung) und Alte Etzelstrasse (Knoten Etzelstrasse bis Umfahrungsstrasse), Bezirk Einsiedeln, ist das Lärmsanierungsprojekt (LSP) gemäss LSV ausgearbeitet worden. Für Gebäude, die nicht hinreichend geschützt sind, werden Erleichterungen im Sinne von Art. 14 LSV beantragt.

Rechtsmittel / Einsichtnahme
Die beantragten Erleichterungen können im e-Bau des Kantons Schwyz während 20 Tagen eingesehen werden. Grundeigentümer der betroffenen Liegenschaften wurden persönlich angeschrieben. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Erleichterungen bei der Bezirksverwaltung Einsiedeln, Postfach 161, 8840 Einsiedeln, schriftlich und mit Begründung Einsprache erhoben werden. Der Bezirksrat entscheidet über Einsprachen im Rahmen der Projektgenehmigung.

Kontaktstelle
Ressort Infrastruktur
055 418 42 60
infrastruktur@bezirkeinsiedeln.ch

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 5. Februar bis und mit 25. Februar 2026
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Paracelsuspark 3 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
,veq8rwa7alw8tue2ngk*@bl'ezq'irx3kej%inz#sih7edg$elw9n.j8chp

Schulverwaltung Einsiedeln
Paracelsuspark 3 / Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
1scf8hun)lvr6erm1war0lts$uni3g@k&bea,zij2rky-eio-nsq,iea#dex3lnr(.cq$hl