Projektbeschreibung
Lärmsanierung Etzelstrasse (Knoten Eisenbahnstrasse/Birchlistrasse bis Umfahrung) undAlte Etzelstrasse (Knoten Etzelstrasse bis Umfahrungsstrasse), Bezirk Einsiedeln. Geschützt auf Art. 17 des eidgenössischen Umweltschutzgesetztes (USG, SR 814.01)sowie auf Art. 14 der eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41) werden Erleichterungen bei Sanierungen öffentlich aufgelegt.
Für den Strassenabschnitt Etzelstrasse (Knoten Eisenbahnstrasse/Birchlistrasse bis Umfahrung) und Alte Etzelstrasse (Knoten Etzelstrasse bis Umfahrungsstrasse), Bezirk Einsiedeln, ist das Lärmsanierungsprojekt (LSP) gemäss LSV ausgearbeitet worden. Für Gebäude, die nicht hinreichend geschützt sind, werden Erleichterungen im Sinne von Art. 14 LSV beantragt.
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Die beantragten Erleichterungen können im e-Bau des Kantons Schwyz während 20 Tagen eingesehen werden. Grundeigentümer der betroffenen Liegenschaften wurden persönlich angeschrieben. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Erleichterungen bei der Bezirksverwaltung Einsiedeln, Postfach 161, 8840 Einsiedeln, schriftlich und mit Begründung Einsprache erhoben werden. Der Bezirksrat entscheidet über Einsprachen im Rahmen der Projektgenehmigung.