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Stellungnahme und Antworten zur Demonstration vom 22. Februar 2025

07.03.2025

Unter der Leitung von Bezirksammann Hanspeter Egli rekapitulierte der Einsiedler Bezirksrat am Mittwoch, 26. Februar 2025, die Geschehnisse vom Samstag, 22. Februar 2025. In Anwesenheit des zuständigen Regierungsrates Xaver Schuler, Polizeikommandant Bruno Suter und Einsatzleiter Armin Ulrich, wurden die offenen Fragen und die Abläufe mit den fünf Ortsparteien und den Einsiedler Kantonsräten besprochen. Die Erkenntnisse sollen auch gegenüber der Bevölkerung kommuniziert werden.
   

Bewilligung der linken Demonstration
Am Donnerstag, 13. Februar 2025 stellte eine in der Westschweiz wohnhafte Schweizerin ein Gesuch für eine Demonstration am Samstag, 22. Februar 2025, «Gegen den Rechtsruck». Ihre ursprüngliche Routenwahl führte quer durch das Dorf. Der Landschreiber nahm mit der Kantonspolizei Kontakt auf, welche die Gesuchstellerin überprüfte. Aus dieser Prüfung gingen keine Unregelmässigkeiten hervor.

Am Montag, 17. Februar 2025, reichte die Gesuchstellerin gemäss Aufforderung ein ausgefülltes Gesuchsformular ein, bezifferte die Teilnehmenden auf 20-30, maximal 50 Personen, und rechnete mit einer Anlassdauer von 1.5 Stunden. Am Montagnachmittag nahm die Kantonspolizei eine Beurteilung der Situation vor und äusserte danach, dass keine Gründe für ein Verbot der Demonstration vorlägen. Die verfassungsmässige Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit gewährleistet in der Schweiz grundsätzlich «zensurfrei» politische Kundgebungen. Diese Meinung teilte auch die Bezirkskanzlei.

Bezirksseits wurde in der Folge eine entsprechende Anlassbewilligung vorbereitet. Die Route wurde auf den Dorfplatz-Hauptstrasse-Hauptplatz-Paracelsuspark festgelegt. Der Entwurf der Anlassbewilligung wurde der Kantonspolizei wiederum zur Prüfung zugestellt. Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden wurde die Demonstration am Dienstag Abend, 18. Februar 2025 vom Bezirksammann bewilligt und der Gesuchstellerin zugestellt. Die Zuständigkeit zur Erteilung solcher Anlassbewilligungen liegt beim Bezirksammann. Die Vorteile einer Bewilligung sieht die Kantonspolizei in klaren Regelungen und im Vorhandensein von Ansprechpersonen, mit denen Absprachen über den Verlauf der Demonstration getroffen werden können.
 

Medial stark geschürte Dynamik
Kurz vor Mittwoch Mittag, 19. Februar 2025, gingen beim Bezirksammann und beim Landschreiber bereits Anfragen verschiedener Medien ein, die sich nach der bewilligten Demonstration erkundigten. In Absprache mit der Kantonspolizei wurde diese bestätigt und darüber informiert, dass die Kantonspolizei anwesend sein werde und eine laufende Lagebeurteilung vornehme. Bereits am Nachmittag kündigte dann die Organisation Mass-Voll mit Nicolas Rimoldi in den sozialen Medien eine Gegendemonstration an. Der Aufruhr und die starke Mobilisierung und Polarisierung in den Medien war erheblich und belastete die Bezirkskanzlei stark.
 

Keine Bewilligung der rechten Demonstration
Am Donnerstag Nachmittag, 20. Februar 2025, besprach sich die Präsidialkommission des Bezirksrates, bestehend aus Bezirksammann, Bezirksstatthalterin, Säckelmeister und Landschreiber, mit dem zuständigen Regierungsrat, dem stellvertretenden Polizeikommandanten, dem Einsatzleiter und dem Kommunikationschef der Kantonspolizei. Die Kantonspolizei hatte bereits verschiedene Szenarien geprüft und eine Risikoanalyse vorgenommen. Eine Bewilligung beider Demonstrationen wurde aus räumlichen und Sicherheitsgründen verworfen. Ein Widerruf der linken Demonstration kam nicht in Frage, weil Demonstranten aufgrund der polizeilichen Erfahrungen trotzdem oder erst recht anreisen, um von ihrem Grundrecht Gebrauch zu machen. Dies hätte wiederum eine Verzettelung von linken Gruppierungen im Dorf bedeutet. In einem solchen Szenario wären die Geschehnisse für die Kantonspolizei aber unkontrollierbar und unübersichtlich.

Im Sinne klarer Verhältnisse wurde die Bewilligung der linken Demonstration daher durch die Präsidialkommission belassen und den Gegendemonstranten eine polizeiliche Wegweisung angekündigt. Ein Gesuch für die Bewilligung einer Gegendemonstration, die ebenfalls eine Besammlung auf dem Dorfplatz vorsah, ist auf der Bezirkskanzlei nie eingegangen. Mass-Voll und Nicolas Rimoldi wurden von der Kantonspolizei örtliche und zeitliche Alternativen angeboten, die von ihnen ausgeschlagen wurden; «Einsiedeln ist nicht verhandelbar», hiess es kategorisch. Das Ganze hat die Wogen in der Folge medial erneut hochgehen lassen. Ein Aufruf zu Toleranz und Gelassenheit verhallte ungehört. 
 

Kommunikation und Webcam
Auf der Bezirkskanzlei und beim Landschreiber liefen zuständigkeitshalber alle medialen Fäden zusammen – und auch heiss. Die Kommunikation war mit der Kantonspolizei und mit der Präsidialkommission des Bezirksrates abgestimmt. Der Gesamtbezirksrat war über die Demonstration, die Entwicklungen und auch die Erwägungen der Kantonspolizei ab Mittwoch Nachmittag, 19. Februar 2025 orientiert. Die Bevölkerung wurde auf der Website des Bezirks, in den sozialen Medien und mittels Newsletter informiert. Am Montag, 24. Februar 2025 nahm der Bezirksammann, nachdem sich die Verhältnisse beruhigt hatten, im Radio Central Stellung.
Die Webcam des Bezirks Einsiedeln wurde auf Wunsch der Kantonspolizei am Samstag, 22. Februar 2025 temporär deaktiviert.
 

Kostenfolgen
Die Kosten für den Einsatz der Kantonspolizei trägt aufgrund des öffentlichen Grundauftrages der Kanton Schwyz (§ 25 Polizeigesetz). Eine Abwälzung der Kosten auf die Verursacher links wie rechts ist in Abklärung, dürfte sich aber als schwierig erweisen. Sachbeschädigungen und andere Schäden sind per dato nicht bekannt. Bezirksseits war die Feuerwehr bei der Verkehrsregelung im Einsatz.

Der Bezirksrat verzichtet aufgrund des Hergangs auf eine Abwälzung seiner (tiefen) Kosten und auch auf eine Strafanzeige gegen die Gesuchstellerin der linken Demonstration wegen Nichteinhaltens der Auflagen. Politisch motivierte, bewilligte Meinungsäusserungen sollen nicht darum bestraft werden, weil diese ohne nachweisbares Zutun aus dem Ruder laufen. Es müsste auch klar nachgewiesen werden können, dass ein Gesuch mutmasslich und bewusst mit falschen Angaben eingereicht wurde. Bei früheren Demonstrationen wurde gleich verfahren. Im Jahr 2021 wurde der Klosterplatz bei der Corona-Demonstration zum Beispiel ungefragt und somit unbewilligt in Beschlag genommen. Aus Sicherheitsgründen war ebenfalls ein Polizeiaufgebot vor Ort. Man verzichtete damals ebenfalls auf das Verfassen von Strafanzeigen und es wurden auch keine Kosten verrechnet. 
 

Ungleichbehandlung von einheimischen Anlässen?
Verschiedentlich wurde die Frage aufgeworfen, weshalb eine auswärtige Gesuchstellerin binnen Tagen eine Demo-Bewilligung erhält, ein einheimischer Verein, der einen Anlass organisiert, diesen aber Monate im Voraus anmelden muss. Der Grund liegt primär darin, dass im ersten Fall ein persönliches, verfassungsmässiges Grundrecht wahrgenommen wird (Meinungsäusserungsfreiheit), und dem zweiteren Fall regelmässig (auch) kommerzielle Zwecke zu Grunde liegen. Diese verlangen eine eingehendere Organisation (Gastro, Lärm, Verkehr, Sicherheit, Brandschutz usw.). Auch die Ortsparteien erhalten auf Anfrage bei politischen Anliegen schnell und unbürokratisch Bewilligungen für Standaktionen.
 

Einschränkung der Bevölkerung
Eine Demonstration führt meistens zu verkehrlichen Einschränkungen für die Bevölkerung vor Ort. Dass linke wie rechte Gegendemonstranten das Dorf für sich und ihre Kundgebungen in Anspruch nahmen, war ärgerlich, aber in der Sache leider unausweichlich. Dank des Sicherheitsdispositivs der Kantonspolizei und ihres Einsatzes mit Augenmass blieben Gewaltakte aus. Es bestand nie eine Gefahr für die Bevölkerung, womit der Hauptauftrag der Kantonspolizei erfüllt wurde. Der Bezirksrat spricht dieser hierfür erneut seinen Dank aus. Der Dank richtet sich aber auch an die Bevölkerung, welche die Kundgebungen teils zwar mit Unverständnis verfolgt hat, jedoch in sehr grossen Teilen Ruhe und Gelassenheit bewahrt hat. 
 

Neue Realität – und wie weiter?
Demonstrationen mit Polizeieinsätzen sind im Kanton Schwyz nicht unbekannt (Brunnen, Schwyz), trotzdem eher selten. Ein Blick auf das politische und gesellschaftliche Weltbild zeigt verschiedene Spannungsfelder und deren Folgen auf. Die Realität hat hier Einsiedeln eingeholt.
«Demonstrationen» sind im Bezirk Einsiedeln in den Richtlinien für die temporäre Benützung des öffentlichen Grundes für Anlässe und Veranstaltungen (SRE 450.100) explizit als bewilligungsfähig festgehalten. Diese Richtlinien stammen aus dem Jahr 2011. Der Bezirksrat wird diese Richtlinien und etwaige Anpassungen an seiner Frühlingsklausursitzung diskutieren (Zuständigkeiten, Prozesse, Kommunikation).






 
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