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Mitteilung aus dem Bezirksrat vom 13. Januar 2016 / 1

14.01.2016
Bezirksrat lehnt Flat Rate Tax ab
 
Am 9. November 2015 eröffnete das kantonale Finanzdepartement die Vernehmlassung zur Revision des Steuergesetzes. Der Regierungsrat will den Kantonshaushalt nachhaltig sanieren und schlägt dazu zwei Varianten vor. Er bevorzugt die Einführung eines proportionalen Steuertarifs (sogenannte Flat Rate Tax). Der Bezirksrat hat an der Sitzung vom 13. Januar 2016 die Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen  verabschiedet.
 
Beibehaltung der Steuerprogression
Der Bezirksrat anerkennt das ernsthafte Bemühen der Regierung zur Sanierung des kantonalen Staatshaushalts, welches im hohen Tempo, das für die Steuergesetzrevision angeschlagen wird, zum Ausdruck kommt. Die vom Regierungsrat bevorzugte Variante „Flat Rate Tax“ würde zwar ein einfacheres System bringen, doch geht dadurch eine gerechte Verteilung der Steuerlast auf Grund der wegfallenden Progression verloren. Dank dem geltenden System werden alle Einkommensschichten ihren finanziellen Verhältnissen entsprechend an der Finanzierung der Staatsaufgaben beteiligt. Das System mit Tarifkurve hat sich über Jahrzehnte bewährt, ist von der Bevölkerung akzeptiert und leistet einen Beitrag zum sozialen Frieden. Weiter werden durch die proportionale Belastung von Sondereinkommen (z.B. Boni) die Steuerzahlenden mit niedrigeren Einkommen verhältnismässig stärker belastet. Der Bezirksrat spricht sich deshalb für die Variante Tarifkurve (wie bisher) mit einer zusätzlichen Tarifstufe für Einkommen über Fr. 385‘900.-- aus. Diese Variante will die Regierung mit einer teilweisen Überwälzung der NFA-Kosten auf die Bezirke und Gemeinden verbinden.

Gegen übermässige Belastung der Gemeinden
Der Bezirksrat ist mit der Überwälzung von einem Drittel der NFA-Kosten auf die Bezirke und Gemeinden nicht einverstanden. Diese bringt den Nachteil, dass dadurch nicht nur der Kanton, sondern auch Voranschläge/Rechnungen der Gemeinden und Bezirke eine stärkere Volatilität erfahren bzw. ihre Steuerfüsse öfters angepasst werden müssten. Mit der Überwälzung würden die Probleme des Haushalts lediglich vom Kanton auf die Gemeinden und Bezirke verschoben. Als weitere Folge würden die kantonalen „Zugpferde“, die Höfner Gemeinden, an Steuerattraktivität einbüssen. Ein weiterer Grund zur Ablehnung der Beteiligung an den NFA-Kosten ist auch die Tendenz des Kantons, die Gemeinden und Bezirke neu mit Kosten bei verschiedenen Staatsaufgaben zu belasten, wie es im Entlastungsprogramm 2015 zum Ausdruck kommt.
 
Höhere Grenze bei Vermögenssteuer
Bei beiden Varianten will die Regierung den Steuersatz bei der Vermögenssteuer ab einem steuerbaren Vermögen von Fr. 500‘000.-- auf 1.2 Promille verdoppeln. Diese Grenze scheint dem Bezirksrat zu tief angesetzt. Die Grenze soll bei 1 Mio. Franken festgesetzt werden. So kann verhindert werden, dass Eigenheimbesitzer bzw. Vermögende im mittleren Bereich bei .neuen Tarif fallen. Im Bezirk Einsiedeln gehören 15 – 20% der Steuerpflichtige der Gruppe mit einem steuerbaren Vermögen zwischen Fr. 400‘000.-- und Fr. 500‘000.-- an.
 
Verletzung der Gemeindeautonomie
Weiter will die Regierung jene Gemeinden und Bezirke, die für das Rechnungsjahr eine Zusicherung für Leistungen des Finanzausgleichs eingeholt haben, dazu verpflichten, ihre Voranschläge mit Steuerfuss vor Durchführung der Gemeindeversammlung bzw. Bezirksgemeinde dem Regierungsrat einzureichen, welcher die Anträge nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit prüfen und genehmigen soll. Damit würde die Autonomie des Bezirks Einsiedeln im zentralen Bereich der Budgetierung in Frage gestellt. Die Durchführung der Bezirksgemeinde könnte dadurch zu Farce werden. Als Alternative zum Vorschlag des Regierungsrates kann sich der Bezirksrat vorstellen, dass lediglich die Steuerertragserwartung durch den Kanton definiert wird. Aufgrund des Wegfalls der NFA-Beteiligung durch die Bezirke und Gemeinden wird der kantonale Haushalt weiterhin eine Lücke aufweisen. Diese Lücke soll durch Anpassung des kantonalen Steuerfusses und tragbare Sparmassnahmen geschlossen werden.
 
  
Einsiedeln, 14. Januar 2016
Bezirkskanzlei Einsiedeln
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