Zwei Richter/innnen und ein/e Ersatzrichter/in gesucht
12.01.2016
Das Bezirksgericht Einsiedeln beurteilt erstinstanzlich alle Zivil- und Strafsachen, soweit nicht eine andere Behörde dafür zuständig ist. Dem Bezirksgericht Einsiedeln gehören aktuell der Präsident und 6 Bezirksrichter sowie 7 Ersatzrichter an. Infolge Rücktritts von zwei Bezirksrichterinnen und eines Ersatzrichters suchen wir für das Bezirksgericht Einsiedeln für die Amtsperiode 2016 bis 2020
Zwei Richterinnen oder Richter
Eine Ersatzrichterin oder einen Ersatzrichter
Die Richter und Ersatzrichter werden durch die Stimmberechtigten des Bezirks Einsiedeln gewählt und müssen Schweizer Bürger sein.
Das Anforderungsprofil kann auf der Bezirkskanzlei verlangt werden.
Die Wahl erfolgt am 1. Mai 2016 an der Urne, wobei im ersten Wahlgang das absolute Mehr erforderlich ist. Im allfälligen zweiten Wahlgang vom 5. Juni 2016 genügt das einfache Mehr.
Schriftliche Bewerbungen sind bis am 2. Februar 2016 an den Bezirksrat Einsiedeln, Postfach 161, 8840 Einsiedeln zu richten. Die Bezirkskanzlei gibt die Bewerbungen den Ortsparteien zur allfälligen Berücksichtigung auf ihren Wahlvorschlägen bekannt. Die Bewerbung gilt nicht als Wahlvorschlag im Sinne von § 23 des Wahl- und Abstimmungsgesetzes.