Merkblatt: Zurückschneiden von Bäumen, Sträucher und Hecken im Strassenraum
25.11.2015
Gemäss dem kantonalen Strassengesetz müssen Bäume, Sträucher und Hecken vom Grundeigentümer jederzeit so unter Schnitt gehalten werden, dass die Übersicht an Strassen und Fussgängerwegen nicht beeinträchtigt ist.