Wir ersuchen alle Eigentümer von Liegenschaften im Bezirk Einsiedeln, die Bäume und Sträucher auf ihren Grundstücken bis 15. November 2015 so zurückzuschneiden, dass der Verkehr auf Strassen und Plätzen sowie auf Fusswegen nicht durch hervorstehende oder herunterhängende Äste und Zweige behindert wird. Ebenfalls ist zu beachten, dass Strassen-beleuchtungen und Verkehrssignalisationen unbedingt gut sichtbar sein müssen.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die kantonale Strassenverordnung vom 15. September 1999 und machen darauf aufmerksam, dass für Unfälle, welche auf die erwähnten Sichtbehinderungen zurückzuführen sind, der Liegenschaftsbesitzer haftet.
Bezirk Einsiedeln, Ressort Infrastruktur