National- und Ständeratswahlen vom 18. Oktober 2015
18.10.2015
Am Sonntag, 18. Oktober 2015, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen finden die National- und Ständeratswahlen statt.
Stimmberechtigung Stimmberechtigt sind jeder Schweizerbürger und jede Schweizerbürgerin, die im Bezirk Einsiedeln politischen Wohnsitz haben, das achtzehnte Altersjahr erfüllt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Stimmabgabe Die Abstimmungsunterlagen werden allen Stimmberechtigten zugestellt. Stimmberechtigte, die keine Abstimmungsunterlagen erhalten sollten, melden sich bitte bei der Bezirkskanzlei Einsiedeln, Tel. 055 418 41 41. Die Stimmabgabe kann ent¬weder brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden. Das Verfahren über die Stimmabgabe richtet sich nach der Verordnung zum kantonalen Wahl- und Abstimmungsgesetz. Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig ab Erhalt der Wahlunterlagen. In Einsiedeln können die brieflichen Stimmabgaben bis zum Abstim¬mungssonntag, 11.00 Uhr, in den speziellen Abstimmungsbriefkasten rechts vor dem Eingang des Rathauses eingeworfen werden. In den Vierteln können briefliche Stimmabgaben bis zum Abstimmungssonntag, 9.00 Uhr, in die speziell bezeichne¬ten Abstimmungsbriefkästen bei den Viertelsschulhäusern eingeworfen werden.