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Feuerverbot im Kanton Schwyz

18.07.2015

Der Kanton Schwyz erlässt ab sofort ein allgemeines Feuerverbot. Es ist bis auf Widerruf verboten, im Freien Feuer zu entfachen oder brennende Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen.

Das Verbot beinhaltet insbesondere auch das Grillieren an Feuerstellen im Freien sowie das Abbrennen von Feuerwerken. Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit Gas- oder Holzkohlegrill sowie in festen Cheminées. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden mit CHF 250.- Busse geahndet. Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen wird die Hitzeperiode noch mindestens eine Woche andauern. Kurze Gewitterregen vermögen die Situation nicht zu entschärfen. Eine Entspannung der Gefahrenlage ist frühestens nach einer intensiven Regenphase von mindestens zwei Tagen zu erwarten. Erst dann kann das Verbot ausser Kraft gesetzt werden.

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