Öffentliches Inventar mit Rechnungsruf / Frist bis 12. August 2015
10.07.2015
Über den Nachlass des am 31. Mai verstorbenen Jörg Konopatzki sel., 6. September 1966, von Einsiedeln, wohnhaft gewesen in 8840 Einsiedeln, birkenweg 6, hat der Einzelrichter des Bezirksgerichtes Einsiedeln die Aufnahme des öffentlichen Inventars gemäss Art. 580 ff. Zivilgesetzbuch (ZGB) und § 42 ff. des kantonalen Einführungsgesetzes zum ZGB angeordnet.
Es werden daher Gläubiger, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, und die Schuldner des Erblassers aufgefordert, Ihre Forderung und Schulden bis 12. August 2015 beim Notariat Einsiedeln schriftlich anzumelden.
Die Gläubiger werden auf die in Art. 590 ZGB genannten Folgen der Nichtanmeldung aufmerksam gemacht: Die Erben haften weder persönlich noch mit der Erbschaft für Forderungen, welche nicht zur Aufnahme in das Inventar angemeldet werden, soweit sie nicht durch Pfandrechte gedeckt sind.
Alle Personen, die Vermögenswerte des Verstorbenen besitzen oder verwalten (einschliesslich offene und geschlossene Depots), haben diese dem Notariat Einsiedeln, Postfach 346, 8840 Einsiedeln (Telefon 055 418 30 30) innert der gleichen Frist schriftlich zu melden.