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Mitteilung aus dem Bezirksrat vom 27. Mai 2015

06.06.2015
Gesuch um höhere Kantonsbeiträge für Altlastensanierung
 

Der Bezirk Einsiedeln weist mit 12 zu sanierenden Kugelfängen die wohl mit grossem Abstand höchste Dichte aller Schwyzer Gemeinden in Bezug auf zu sanierende Schiessanlagen auf. Selbst Gemeinden mit einer ähnlich grossen Anzahl an Einwohnern wie Einsiedeln stehen in keinem Vergleich. So weisen die Gemeinde Schwyz sechs zu sanierende Kugelfänge und Freienbach und Küssnacht je einen grossen zu sanierenden Kugelfang auf. Bis zum Jahr 2012 wurden sieben dieser Kugelfänge saniert. Sie zählten zu den kleinen und somit im Verhältnis kostengünstigen Sanierungen. Die Schützenvereine dieser Anlagen konnten - sofern sie überhaupt noch bestanden – die vom Bezirksrat im Jahre 2007 erlassene Regelung, dass der Bezirk Einsiedeln 60% und die Schützenvereine 40% der Restkosten (nach Abzug der Bundes- und Kantonsbeiträge) zu übernehmen hatten, erfüllen. Mit der Schiessanlage Ried wurde im Jahr 2013/2014 zum ersten Mal eine der kostenintensiven Kugelfänge saniert. Für die noch zu sanierenden Schiessanlagen im Bezirk Einsiedeln (inkl. Ried) wird gemäss technischer Untersuchung von Kosten in der Höhe von Fr. 3‘454‘260.00 ausgegangen. Davon wird der Bund Fr. 376‘000.00 übernehmen (Fr. 8‘000.00 pro Scheibe). Der Kanton übernimmt gemäss Einführungsgesetz zum Umweltschutzgesetz (EGzUSG) 30% der Gesamtkosten, was vorliegend Fr. 1‘063‘578.00 ausmachen würde. Für den Bezirk und die Schützenvereine würden Restkosten von Fr. 2‘105‘682.00 verbleiben (60% für den Bezirk, 40% für die Vereine). Kein Schützenverein im Bezirk Einsiedeln kann die auf ihn entfallenden Kosten auch nur annähernd tragen. Dies haben auch die Erfahrungen mit den Schützenvereinen in den anderen Gemeinden des Kantons Schwyz gezeigt. Für die Ausfallkosten müssen gemäss Gesetz die Gemeinden aufkommmen. Müssten die Vereine mit diesen Kosten belastet werden, würde dies zu Auflösung sämtlicher Schützenvereine wegen Überschuldung führen. Allerdings steht der Bezirk in Verhandlungen mit den Schützenvereinen, deren Schiessanlagen bzw. Kugelfänge noch saniert werden müssen.
 
Das Gesetz enthält nun aber eine Art Härtefallklausel. Gemäss § 23 Abs. 3 EGzUSG leistet der Kanton Beiträge von mindestens 50% an die Restkosten nach Abzug allfälliger Bundesabgeltungen, wenn der Gemeinde die volle Kostentragung nicht zugemutet werden kann. Diese Bestimmung wurde im Jahre 2010 bei der Änderung der damaligen kantonalen Verordnung zum Bundesgesetz über den Umweltschutz trotz der Ergänzung durch die Übergangsbestimmung von § 39a, welcher die kantonale Abgeltung auf 30% der anrechenbaren Kosten festlegte, im Gesetz belassen. In der Beratung im Kantonsrat wiesen verschiedene Votanten und auch der zuständige Regierungsrat darauf hin, dass trotz der Neuregelung bei unzumutbaren Kosten der Kanton einer Gemeinde in höherem Masse beistehen könne. Wie aus der aktuellen Steuerfusstabelle 2015 der kantonalen Steuerverwaltung hervorgeht, liegt der Bezirk Einsiedeln ohne Berücksichtigung von Kirchensteuern auf dem letzten Platz aller 30 Schwyzer Gemeinden, das heisst, er weist den höchsten Steuerfuss auf. Dabei kommen in den nächsten Jahren aufgrund notwendiger Investitionen in Schulhäuser und Infrastrukturanlagen weiterhin hohe Belastungen auf den Bezirk zu. Gleichzeitig dürfte keine andere Gemeinde mit derart hohen Altlastensanierungskosten konfrontiert sein. Damit erfüllt der Bezirk Einsiedeln nach Meinung des Bezirksrats zweifellos die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung von § 23 Abs. 3 EGzUSG. Gemäss dieser Bestimmung legt der Regierungsrat die Höhe der Beiträge im Einzelfall abschliessend fest. Die Beiträge müssen mindestens 50% der Restkosten betragen. Aufgrund der sehr hohen Kosten und der finanziellen Lage des Bezirks hat der Bezirksrat an der Sitzung vom 13. Mai 2015 beschlossen, beim Regierungsrat ein Gesuch um Festsetzung des Kantonsbeitrags für die Sanierung der Schiessanlagen Ried, Wäni, Bennau, Willerzell und Gross auf 70% zu stellen. Dadurch würden sich die Restkosten für den Bezirk und die Schützenvereine auf Fr. 950‘778.00 reduzieren. Der Regierungsrat hat  inzwischen den Eingang des Gesuchs bestätigt.
 
Diverses
Der Bezirksrat
 
  • sichert Bernhard Kälin, Untere Obereggstrasse 4, Egg einen Beitrag an den Umbau des Ökonomiegebäudes „Buchholz“ zu;
  • stimmt der Anschaffung des Lösch-Unterstützungsfahrzeugs LUF 60 (mobiler Grosslüfter) zu Bruttokosten von Fr.  168‘000.-- (abzüglich Kantonsbeitrag von Fr. 77‘500.--) zu;
  • setzt die Schulgelder für auswärtige Kindergartenkinder für das kommende Schuljahr auf Fr. 15‘845.85 (Gleichstellung mit Primarschülern) fest;
  • nimmt Kenntnis von Beiträgen der Kulturkommission an Einsiedeln Life, Giuseppe Poledna für das Country Festival vom 20./21.6.15 in Egg, das Bläserensemble DiVent für das Konzert am 8.6.15 und an Wood and Metal Connection für die Konzerttour
  • „Young Artists III“ vom 21. und 27.6.15

Baubewilligungen
 
  • Jimi’s-Bike-Pit-Stop, Petrig, Schwanenstrasse 37, Einsiedeln: Umnutzung Garagen in Motorradwerkstatt und Reklametafeln
  • Marcel Kälin, Etzelstrasse 2, Schindellegi: Anbau Zimmer und Carport sowie zwei Aussenparkplätze, Schafmattstrasse 23, Gross
  • Bruno Frick, Forstweg 3, Bennau: Abbruch Einfamilienhaus und Neubau Mehrfamilien-
  • Haus mit Tiefgarage und Erdsondenwärmepumpe sowie Solarpanel
  • Markus Market, Birchli 6, Einsiedeln: Gebäudehüllensanierung und Teilabbruch Balkon sowie Anbau Aussentreppe Südfassade
  • AG zu den Dreiherzen, Hauptstrasse 66, Einsiedeln: Podest für Aussensitzplätze
  • Werner Zehnder, Schnabelsbergstrasse 39, Einsiedeln: Luft/Wasser-Wärmepumpe (aussenliegend)
 
 
Einsiedeln, 3.6.2015
Bezirkskanzlei Einsiedeln
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