Am Sonntag, 14. Juni 2015, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vorta¬gen fin¬det im Bezirk Einsiedeln eine Volksabstimmung über vier nationale und eine kommunale Vorlagen statt.
Abstimmungsvorlagen: Bund - Bundesbeschluss vom 12. Dezember 2014 über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich;
- Volksinitiative vom 20. Januar 2012 «Stipendieninitiative»
- Volksinitiative vom 15. Februar 2013 «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)»
- Änderung vom 26. September 2014 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG).
Bezirk Einsiedeln - Landerwerb für die Erweiterung des Schulhauses Gross im Betrag von Fr. 306‘180
Stimmberechtigung Stimmberechtigt sind jeder Schweizerbürger und jede Schweizerbürgerin, die im Bezirk Einsiedeln politischen Wohnsitz haben, das achtzehnte Altersjahr erfüllt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Stimmabgabe Die Abstimmungsunterlagen werden allen Stimmberechtigten zugestellt. Stimmberechtigte, die keine Abstimmungsunterlagen erhalten sollten, melden sich bitte bei der Bezirkskanzlei Einsiedeln, Tel. 055 418 41 41. Die Stimmabgabe kann entweder brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden. Das Verfahren über die Stimmabgabe richtet sich nach der Verordnung zum kantonalen Wahl- und Abstimmungsgesetz. Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig ab Erhalt der Wahlunterlagen. In Einsiedeln können die brieflichen Stimmabgaben bis zum Abstimmungssonntag, 11.00 Uhr, in den speziellen Abstimmungsbriefkasten rechts vor dem Eingang des Rathauses eingeworfen werden. In den Vierteln können briefliche Stimmabgaben bis zum Abstimmungssonntag, 09.00 Uhr, in die speziell bezeichneten Abstimmungsbriefkästen bei den Viertelsschulhäusern eingeworfen werden.
Urnenöffnungszeit Abstimmungssonntag,10.00 - 11.00 Uhr, Altes Schulhaus.
Einsiedeln, 1. Mai 2015
Bezirkskanzlei Einsiedeln